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Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Die Antragstellung ist online unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/UVORSCHUSS möglich. Alternativ können Sie einen Antrag in Papierform stellen. Antragsformulare erhalten Sie auf Anforderung bei der Unterhaltsvorschussstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.