Ausländerwesen
Aktuelle Informationen
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Sachbearbeiter/-innen stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Der für Sie zuständige Sachbearbeiter/-in finden Sie innerhalb der nebenstehenden Kategorie „Aufenthalt“ unterteilt in der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatler, Angehörige der EU/EWR/Schweiz, Asylbereich und Haft.
Zur persönlichen Vorsprache sind grundsätzlich im Original mitzubringen:
- Reisepass, ID-Karte
- Aufenthaltstitel, ggf. auch von anderen EU-Staaten (sofern vorhanden)
Zugang erhalten Sie nur durch Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung!