Ausländerwesen
Aktuelle Informationen
Aufgrund der aktuellen Lage des Corona Virus bleibt die Ausländerbehörde bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Terminabsprache, möglich. Die Sachbearbeiter/-innen stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Der für Sie zuständige Sachbearbeiter/-in finden Sie innerhalb der nebenstehenden Kategorie „Aufenthalt“ unterteilt in der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatler, Angehörige der EU/EWR/Schweiz, Asylbereich und Haft.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Zur persönlichen Vorsprache sind grundsätzlich im Original mitzubringen:
- Reisepass, ID-Karte
- Aufenthaltstitel, ggf. auch von anderen EU-Staaten (sofern vorhanden)
Zugang erhalten Sie nur durch Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung!
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)
Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket verabschiedet, in dem die Rechte und Pflichten von britischen Staatsangehörigen in Deutschland ergänzend zum Austrittsabkommen der EU geregelt werden.
Britische Staatsangehörige benötigen zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. In Deutschland bereits lebende britische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnsitz bis spätestens zum 30.06.2021 anzeigen. Sie erhalten anschließend ein Aufenthaltsdokument-GB. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite hier.
Britische Staatsangehörige oder dessen Familienangehörige die bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland im Einklang mit dem Unionsrecht leben und auch weiter in Deutschland „wohnen“ können Ansprüche aus dem Austrittsabkommen geltend machen.
Weitere nützliche Informationen hierzu finden sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI):
Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info
Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info.en