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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kindern und Elternteile von Deutschen, § 28 AufenthG

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
  • Einfache Deutschkenntnisse A 1 – Niveau
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
    Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Erforderliche Unterlagen in Kopie


  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
    Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten/Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über das Sorgerecht
    erforderlich wenn der ausländische Vater nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt
  • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
    Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille
  • Aktuelle Schulbescheinigung
    Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder ist immer erforderlich
  • Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
    A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache)
  • Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Kinder und Elternteile von Ausländer, §§ 30, 32, 36, 36a AufenthG

Voraussetzungen

  • Der bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer ist im Besitz eines gültigen, nachzugsfähigen Aufenthaltstitels
  • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
  • Einfache Deutschkenntnisse A 1 – Niveau
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
    Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
    Bei Ehegattennachzug: Vorsprache beider Ehepartner/Lebenspartner erforderlich

Erforderliche Unterlagen in Kopie:

  • Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
  • gültiger Nationalpass
    Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen.
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Familiennachzug zum Ehegatten: Heiratsurkunde
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
    (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über das Sorgerecht
    falls ein Elternteil nicht in Deutschland lebt (bei Verlängerung nicht erforderlich)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, evtl. zusätzlich Apostille
  • Aktuelle Schulbescheinigung
    Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige Kinder ist immer erforderlich
  • Sprachzertifikat (nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
    A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache)
  • Bescheinigung über die Teilnahme/Anmeldung am Integrationskurs (nur bei Verlängerung)
  • Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung der Familie
    Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
    Bei Bezug von Sozialleistungen: Aktueller Leistungsbescheid (Jobcenter, Kindergeld, Elterngeld)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis

Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder, § 33 AufenthG

Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind, das im Bundesgebiet geboren wird und bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.

Voraussetzungen

  • Erteilung von Amts wegen – Geburt im Bundesgebiet
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
    Die Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Erforderliche Unterlagen in Kopie

  • gültiger Nationalpass
  • 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungsnachweis