Hilfe für die Ukraine
Unterbringung
Die Kreisverwaltung erhält vermehrt Anrufe von Privatpersonen die Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge anbieten. Anbieter sollen sich bitte beim zuständigen Sozialamt ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Stadt Wittlich
Anschrift: Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
Patrick Barzen, Tel. 06571-17-1151
Lena Schmitz, Tel. 06571-17-1150
E-Mail: ukraine[at]stadt.wittlich.de
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Anschrift: Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
Bürgerdienste, Tel. 06571-107 219 oder 06571-107 232
E-Mail: sozialamt[at]vg-wittlich-land.de.
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Anschrift: Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531-54 123 oder 06531-54 142
E-Mail: sozialverwaltung[at]bernkastel-kues.de
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Anschrift: Saarstraße 7, 54424 Thalfang
Bürgerdienste, Tel. 06504- 9140-114 oder 06504-9140-115
E-Mail: info[at]rathaus-thalfang.de
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Anschrift: Gebäude 2, Brückenstraße 11, 56841 Traben-Trarbach
Markus Erpel, Tel. 06541/708-265
E-Mail: erpelm[at]vgtt.de
Gemeinde Morbach
Anschrift: Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach
Meike Sonntag, Tel. 06533- 71213
E-Mail: msonntag[at]morbach.de
Arbeiten
Alle Flüchtlinge aus der Ukraine, die beim Sozialamt registriert sind (die Leistungen erhalten), werden automatisch vom Jobcenter angeschrieben und erhalten per Post die Antragsunterlagen, sowie wenn Kinder vorhanden sind, Anträge auf Kindergeld, Bildung und Teilhabe und weitere.
Sie brauchen deshalb nicht selbst beim Jobcenter anrufen oder vorbeigehen und Anträge abholen. Alles kommt mit der Post (siehe Info vom Jobcenter Bernkastel-Wittlich).
Man kann sich aber auch schon jetzt die Anträge für ALG II unter der Rubrik „Downloads“ selbst herunterladen: http://www.jobcenter-bernkastel-wittlich.de/
Die Ausfüllhilfe auf Ukrainisch finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ausfuellhinweise-zum-antragsvordruck-arbeitslosengeld-ii-ukrainisch_ba147467.pdf
Wer bis Mitte Juni keine Post vom Jobcenter erhalten hat, sollte den Antrag entweder selbst stellen- online oder per Post- oder sich beim Jobcenter melden, um Nachteile zu vermeiden.
Hinweis: auf den Briefkästen alle Familiennamen anbringen, damit die Post auch zugestellt werden kann.
Voraussetzung für den Erhalt der Jobcenter-Leistungen ist
- eine Fiktionsbescheinigung (diese wird automatisch von der Ausländerbehörde allen ukrainischen Personen zugeschickt, die beim Sozialamt und/oder der Ausländerbehörde registriert sind)
- oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (dazu wird man von der Ausländerbehörde persönlich eingeladen)
- sowie in beiden Fällen eine erkennungsdienstliche Behandlung (diese erfolgt in der Regel in der Erstaufnahmeeinrichtung oder bei der Ausländerbehörde) oder zumindest eine Registrierung im Ausländerzentralregister.
Sollten diese Voraussetzungen noch nicht vorliegen, wird weiterhin über das Sozialamt geleistet. Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bleibt bestehen.
Eine zweisprachige Broschüre "Erste Schritte auf dem deutschen Arbeitsmarkt", ist hier abrufbar.
Information für Arbeitgeber
Flüchtlinge aus der Ukraine können erst mit Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung beschäftigt werden. Auf dieser Bescheinigung finden Sie dann auch den eindeutigen Hinweis „Erwerbstätigkeit gestattet“. Keinesfalls ist eine sogenannte „Anlaufbescheinigung“ ausreichend, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Nach Anmeldung der Flüchtlinge beim zuständigen Sozialamt wird diese Fiktionsbescheinigung innerhalb von ca. 2 Wochen durch die Ausländerbehörde erteilt.
Aufenthaltserlaubnis
Aktuelle Informationen zur Einreise ukrainischer Staatsangehöriger und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können den Hinweisen des Bundesinnenministeriums unter https://www.germany4ukraine.de sowie den Hinweisen der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz unter https://ukraine.rlp.de entnommen werden.
Am 4. März 2022 wurde mit Beschluss des Europäischen Rates das Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen nach Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 festgestellt. Dadurch gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen.
Zur Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Verfahren bietet die Kreisverwaltung den betroffenen Personen die Möglichkeit einer ausländerrechtlichen Erfassung. Dazu wird um Übersendung der nachfolgend genannten Daten per E-Mail gebeten an auslaenderbehoerde[at]bernkastel-wittlich.de
- vollständiger Name der eingereisten Personen
- Geburtsdatum
- Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
- alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise
- Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
- Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
- mitgebrachte Haustiere
- E-Mail-Adresse
- telefonische Erreichbarkeit
- ggf. Ansprechpartner
Zur Regelung des weiteren Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland wird sich die Ausländerbehörde dann mit den betroffenen Personen bzw. deren Gastgebern in Verbindung setzen.
Krankenscheine
Krankenscheine müssen in der Kreisverwaltung nicht persönliche abgeholt werden. Diese können per Telefon oder per E-Mail beantragt werden. Der Versand erfolgt ganz nach Wunsch des Betroffenen (oder des Arztes) entweder nach Hause oder direkt zum behandelnden Arzt, gerne auch vorab per Fax oder per E-Mail.
Die Ausgabe der Krankenscheine durch die Krankenhilfe erfolgt jedoch – im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung - nur bei Bedarf, also erst wenn ein Arztbesuch ansteht.
Silvia Schiefer
Tel.: 06571/14-2290
Fax: 06571/14-42290
E-Mail: krankenhilfe[at]bernkastel-wittlich.de
Jochen Thiele
Tel.: 06571/14-2413
Fax: 06571/14-42413
E-Mail: krankenhilfe[at]bernkastel-wittlich.de
Weiterführende Links
Hilfe-Portal des Bundes-Innenministeriums
Hilfeportal des Landes Rheinland-Pfalz
Ehrenamtliche Helfer gesucht
- Sie möchten sich gerne ehrenamtlich engagieren, um vertriebenen und geflüchteten Menschen das Ankommen in Rheinland-Pfalz zu erleichtern?
- Sie haben Interesse an einer abwechslungsreichen Tätigkeit?
- Wir suchen Sie, um bei der Ankunft und Versorgung der Menschen praktische Hilfestellungen zu geben.
- Ihr Einsatzort sind die Landesaufnahmeeinrichtungen in Trier, Bitburg, Hermeskeil oder Bernkastel-Kues.
Dort gibt es gerade in diesen Tagen jede Menge zu tun. Täglich kommen Vertriebene aus der Ukraine und Geflüchtete aus vielen anderen Ländern an, die in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht Schlimmes erlebt haben. Die Menschen werden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, versorgt und begleitet.
Zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben wird die Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer gesucht. Beispielsweise, indem Sie bei der Ankunft der Menschen unterstützen und Gesprächspartner*in für Orientierungsfragen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Gerne stellen wir Ihnen weitergehende Informationen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an: ehrenamt[at]fluechtlingsrat-rlp.de
FAQ zur Fluchtaufnahme aus der Ukraine
Wie bereitet sich Rheinland-Pfalz darauf vor, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen?
Im Sinne einer vorausschauenden Planung in den Aufnahmeeinrichtungen (AfA) hat das Integrationsministerium ein flexibles System mit Pufferkapazitäten entwickelt, um auch für akute Lagen gerüstet zu sein. Zunächst werden alle Kapazitäten in den vorhandenen Aufnahmeeinrichtungen aktiviert, die bei steigenden Zugangszahlen kurzfristig nutzbar sind, also die Nutzung sämtlicher Unterbringungsgebäude, -räume und Bett-Kapazitäten sowie eine vertretbare Verdichtung der Belegung. In einem weiteren Schritt können kurzfristig Flächen innerhalb der AfAs für weitere Platzkapazitäten aktiviert werden.
Aufgrund der volatilen Lage ändert sich die Belegung in den Aufnahmeeinrichtungen ständig. Das Land Rheinland-Pfalz bereitet zusätzliche Aufnahmeplätze für ukrainische Geflüchtete in einer Größenordnung von bis zu 4.000 Plätzen vor.
Wie wird die Aufnahme organisiert?
Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine dauerhafte private Unterbringung finden, können sich vordringlich an die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Trier oder Speyer wenden und dort einen Asylantrag stellen. Die Aufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer halten diese Struktur vor. Wer einen Asylantrag stellt und nicht bereits dauerhaft privat untergekommen ist, wird wohnpflichtig in einer der Aufnahmeeinrichtungen.
Wie werden die Menschen dann hier vor Ort versorgt? Gibt es finanzielle Unterstützung?
Hier ist wie folgt zu unterscheiden:
- Aus der Ukraine Vertriebene mit erlaubtem Aufenthalt ohne Unterstützungsbedarf
Ukrainische Staatsangehörige, die in Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, dürfen sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten. Erlaubt aufhältig sind auch sonstige Ausländer, die von der UkraineAufenthÜV erfasst sind. Dieser Aufenthalt kann, bei Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, von der kommunalen Ausländerbehörde um längstens 90 Tage verlängert werden.
Solange diese Personen keine Sozialleistungen oder Unterkunft benötigen, werden sie erst mit Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG registriert.
- Aus der Ukraine Vertriebene mit erlaubtem Aufenthalt, die unmittelbar für die Dauer des vorübergehenden Schutzes in der Kommune aufgenommen werden
Aus der Ukraine Vertriebene mit rechtmäßigem Aufenthalt mit Unterstützungsbedarf, die für die Zeit des vorübergehenden Schutzes unmittelbar in der Kommune aufgenommen werden sollen, können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG beantragen. Das gilt auch, wenn zumindest zeitweise eine private Unterkunft genutzt wird und nachfolgend eine kommunale Unterbringung erfolgt.
- Aus der Ukraine Vertriebene mit erlaubtem Aufenthalt, die nicht unmittelbar in
der Kommune aufgenommen werden können
Aus der Ukraine Vertriebene mit rechtmäßigem Aufenthalt, die keinen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen und Unterstützungsbedarf geltend machen und die nicht unmittelbar für die gesamte Dauer des vorübergehenden Schutzes in der Kommune aufgenommen werden können, werden in Ausnahmefällen noch an die AfAs verwiesen, wo die Registrierung durchgeführt wird und von wo aus die Verteilung auf die Kommunen erfolgt.
- Ausländer, die nicht nachweisen können, aus der Ukraine vertrieben zu sein
Ausländische Personen die nicht unter den Durchführungsbeschluss der EU oder die UkraineAufenthÜV fallen, etwa ukrainische Staatsangehörige die sich schon länger innerhalb der EU aufhalten, oder Drittstaatsangehörige die keinen Nachweis über ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine vorlegen können und auch sonst kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besteht, sind zur Durchführung des
Asylverfahrens an die AfA zu verweisen.
Welche Rolle hat dabei das Land und welche die Kommunen?
Rheinland-Pfalz nimmt ca. fünf Prozent aller schutzsuchenden Menschen auf, die in die Bundesrepublik kommen, egal aus welchem Herkunftsstaat. Es handelt sich hier um einen feste gesetzliche Aufnahmequote (Königsteiner Schlüssel). Das Integrationsministerium geht davon aus, dass auch die Verteilung der ukrainischen Geflüchteten nach diesem Schlüssel erfolgen wird. Die Menschen aus der Ukraine werden, sofern sie nicht bereits privat in den Kommunen untergebracht worden sind, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes aufgenommen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden sie auf die Kommunen verteilt.
Wie ist der Ablauf, wenn Menschen aufgenommen werden?
Hier sind organisatorische Fragen auf Ebene der EU und seitens des Bundes noch nicht abschließend geklärt.
Wie läuft die Verteilung auf die Kommunen?
Bei Personen, die aufgrund der Aktivierung der „Massenzustrom-Richtlinie“ (s.u.) nach § 24 AufenthG in RLP aufgenommen werden, erfolgt eine Verteilung in die Kommunen auf der Basis der Einwohnerzahl. Lediglich der Landkreis Ahrweiler ist – aufgrund der andauernden Folgen der verheerenden Hochwasserkatastrophe – bis auf Weiteres von der Verteilung ausgenommen.
Verwandtschaftsverhältnisse zu Personen, die sich bereits in Rheinland-Pfalz aufhalten, werden im Zuge der Verteilung durch die ADD Trier berücksichtigt.
Welchen Aufenthaltsstatus haben Menschen aus der Ukraine aktuell, wenn diese nach Deutschland kommen?
Staatsangehörige der Ukraine dürfen für 90-tägige Kurzaufenthalte visumfrei mit einem biometrischen Reisepass in den Schengenraum einreisen. Im Anschluss daran können sie ihren Aufenthalt angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine um weitere 90 Tage verlängern lassen. Ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Reisepass sollten sich an die zuständige Ausländerbehörde oder die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Trier oder Speyer wenden und dort um Asyl nachsuchen. Eine beschleunigte Schutzgewährung kann zukünftig auch aus dem Asylverfahren heraus möglich werden, wenn die Europäische Union die „Massenzustrom-Richtlinie“ in Kraft setzen sollte.
Was ist die „Massenzustrom-Richtlinie“ und welche Folgen hat ihre Anwendung?
Die Europäische Union hat am 3. März 2022 für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Aufnahmeverfahren nach der „Massenzustrom-Richtlinie beschlossen. Näheres zu dem Verfahren und den Möglichkeiten der Beantragung des vorübergehenden Schutzstatus kann erst nach Mitteilung der Bundesregierung zur Umsetzung Bis dahin steht allen Schutzbedürftigen ukrainischen Staatsangehörigen der reguläre Weg in das Asylverfahren offen.
- Nach Aktivierung der Richtlinie können Angehörige einer von der EU zu bestimmenden Personengruppe, wenn sie mit der Anwendung des Verfahrens einverstanden sind, Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) erhalten. Der vorübergehende Schutz kann entsprechend weiterer Entscheidungen der EU maximal drei Jahre andauern.
- Der vorübergehende Schutzstatus geht dem Asylverfahren vor und laufende Asylverfahren werden ausgesetzt. Die Betroffenen müssen sich mit der Zuerkennung des vorübergehenden Schutzes einverstanden erklären.
- Ähnlich wie bei Asylsuchenden findet eine Verteilung der Schutzberechtigten auf die Länder statt. Dabei werden familiäre Bindungen berücksichtigt.
Ich habe Wohnraum den ich ukrainischen Geflüchteten anbieten kann. Wo kann ich mich melden?
Freier Wohnraum kann an die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise an die Stadtverwaltung Wittlich oder die gemeindeverwaltung Morbach gemeldet werden.
Gibt es spezielle Hilfsangebote und Anlaufstellen für Geflüchtete mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen?
Hierfür steht u.a. die rheinland-pfälzische Organisation „LAG Selbsthilfe“ als Anlaufstelle zur Verfügung: Tel: 06131-6245300 www.selbsthilfehilft.org
Lernportal der VHS
Seit Anfang April steht das bundesweite vhs-Lernportal www.volkshochschule.de/weiterbildung-fuer-gefluechtete in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Für Geflüchtete aus der Ukraine bietet es eine gute Möglichkeit schnell und einfach mit dem Deutschlernen zu beginnen.
Einreise Tiere aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine können mit ihren Heimtieren bis auf weiteres unter erleichterten Bedingungen aus der Ukraine nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise (wenn der Zielort in Deutschland ist) ist aber grundsätzlich eine Genehmigung für die Einreise des Tieres erforderlich.
До подальшого повідомлення біженці з України можуть в’їхати в Німеччину з України зі своїми домашніми тваринами на більш легких умовах. Однак після в’їзду (якщо місце призначення знаходиться в Німеччині), для в’їзду тварини в країну потрібен дозвіл.
Für Tiere, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich angekommen sind, erfolgt die Erteilung der Genehmigung durch das Veterinäramt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Для тварин, які прибули в район Бернкастель-Вітліх, дозвіл видається ветеринарним офісом при районній адміністрації Бернкастель-Вітліх.
Bitte schicken Sie daher den beigefügten Antrag ausgefüllt an veterinaeramt[at]bernkastel-wittlich.de
Тому, будь ласка, надішліть додану заявку, заповнену до veterinaeramt[at]bernkastel-wittlich.de
Falls vorhanden, senden Sie uns bitte Fotos und/oder Kopien aller Seiten des Impfausweises.
Якщо є, надішліть нам фотографії та/або копії всіх сторінок картки щеплень.
Hinweise:
- Bis zur Erteilung der Genehmigung muss das Tier in Isolation, d.h. mit so wenig Kontakt zu anderen Tieren und Menschen wie möglich gehalten werden.
До отримання дозволу тварина має триматися в ізоляції, тобто якомога менше контактувати з іншими тваринами та людьми. - In der Genehmigung erhalten Sie weitere Anweisungen zur Haltung Ihres Tieres, die von Ihnen unbedingt zu beachten sind
У дозволі ви отримаєте подальші інструкції щодо утримання тварини, яких ви повинні дотримуватися Achten Sie besonders auf Hygienemaßnahmen.
Зверніть особливу увагу на заходи гігієниAchten Sie auf Verhaltensauffälligkeiten Ihres Tieres
Зверніть увагу на поведінкові проблеми вашої твариниFragen Sie in der Unterkunft, wie Sie dort Tiere halten dürfen
Запитайте у житло, як вам дозволено утримувати тварин- Informationen erteilt das Veterinäramt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Tel. 06571/14-2354
Інформацію можна отримати у ветеринарній службі при районній адміністрації Бернкастель-Віттліх Тел.: 06571/14-2354