Rückkehrförderung
Die Landesregierung fördert im Bereich der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen als vorrangiges Ziel die so genannte "freiwillige" Rückkehr. Diese umfasst insbesondere die Landesinitiative Rückkehr. Diese bietet den Kommunen - durch freiwillige Landesmittel in Millionenhöhe - die Möglichkeit,
- eigene Rückkehrprojekte zu planen und umzusetzen,
- Rückkehrprojekte und -maßnahmen z.B. an Wohlfahrtsverbände zu vergeben,
- Konkrete Einzelfalllösungen für die Rückkehr mit dem Betroffenen zu erarbeiten und diesen -auch finanziell- zu unterstützen.
Die Landesregierung legt somit ihren Schwerpunkt auf die Förderung einer Rückkehr in Würde und mit der Möglichkeit, einer eigenständigen, gegebenenfalls geförderten Rückkehr in das Herkunftsgebiet zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen.
Im Rahmen der Landesinitiative Rückkehr fördert das Land ergänzend auch eine Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Trier und Simmern-Trarbach für die rheinland-pfälzischen Kommunen. Diese Beratungsstelle berät die Kommunen bei der Planung von Rückkehrmaßnahmen.
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