Bußgeldstelle
Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang, eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.
Im Wesentlichen sind dies nachstehende Gesetze, für die eine sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gegeben ist:
Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit, Naturschutz und Landespflege, Baurecht, Tierschutz, Tierseuchen, Jagdrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Fischereirecht, Aufenthaltsgesetz, Schulgesetz, Wasserrecht, etc.