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Fischerprüfung

In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahre 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:

Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Die Prüfungstermine werden nochmals rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekanntgegeben.

Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereiverbände durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Vorbereitungskurs.

Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der der/die Antragsteller/in seinen Hauptwohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.

Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 29,00 € und ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie im Bereich Downloads auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Ansprechpartner der Fischereiorganisationen

Bezirks-Sportfischerverband-Trier e.V.
www.bsv-trier.de
Vorsitzender: Herr Bruno Schüller
Telefon: 06575 8872

Bezirks-Fischerei-Verband Trier e.V.
www.bfv-trier.de
Vorsitzender: Herr Alfred Reichert
Telefon:  06541 1581

Anglerverband Eifel
www.anglerverband-eifel.de
Ansprechpartnerin: Frau Rosi Moser
Telefon: 06550 866

Bezirks-Sportfischerverband Vulkaneifel e.V.
Vorsitzende: Frau Martina Rommes
Telefon: 02692 931051

Fischereischein

Jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen. Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist der Nachweis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischereiprüfung vorzulegen.

Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Stadtverwaltung Wittlich
Telefon: 06571 170
Telefax: 06571 172900
www.wittlich.de

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Telefon: 06571  107-0
Telefax: 06571 107-155
www.vg-wittlich-land.de

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Telefon: 06531 54-0
Telefax: 06531 54-107
www.bernkastel-kues.de

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Telefon: 06541 708-0
Telefax: 06541 708-248
www.vgtt.de

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Telefon: 06504 91400
Telefax: 06504 8773
www.erbeskopf.de

Gemeindeverwaltung Morbach
Telefon: 06533 71-0
Telefax: 06533 71-166
www.morbach.de