Jagd
Jagdrecht
Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Jagdrecht. Als fachlicher Berater stehen der Kreisverwaltung der Kreisjagdmeister sowie dessen Vertreter zur Seite. Dies sind:
Kreisjagdmeister
Franck Neygenfind
Hauptstraße 1
54533 Niederscheidweiler
sowie bei Verhinderung dessen Vertreter
Guido Haag
Morbach
Zum 22.07.2010 ist das neue Landesjagdgesetz für Rheinland-Pfalz (LJG) und nunmehr in 2011 auch die Landesjagdverordnung (LJVO) sowie die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesjagdgesetzes in Kraft getreten. Rechtsverordnungen, die zur Durchführung des LJG vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 23) ergangen sind, bleiben in Kraft und sind in Sinne der Regelungen des neuen LJG anzuwenden.
Sämtliche gesetzliche Vorschriften sowie gegebenenfalls amtlich vorgeschriebene Vordrucke, stehen auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten unter www.wald-rlp.de unter dem Stichwort „Nutzen“ - „Wild und Jagd“ – „Jagdliche Regelungen“ sowie des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. unter www.ljv-rlp.de zum Download zur Verfügung.
Hier finden Sie auch viele weitere wichtige Informationen, nützliche Musterschreiben beziehungsweise Vorlagen, etc.
Jägerprüfung
Jeder, der die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen deutschen Jagdschein bei sich führen. Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheins ist u.a. der Nachweis einer in Deutschland bestandenen Jägerprüfung vorzulegen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem entsprechenden Ausbildungskurs. Im hiesigen Landkreis wird ein solcher anerkannter Ausbildungskurs von der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. angeboten.
Informationen zu dem Vorbereitungslehrgang erhalten Sie bei dem Kursleiter:
Ulrich Konrad
Neustraße 38
54518 Minderlittgen
Tel. 06571/20812
sowie auf der Internetseite der Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. unter https://bernkastel-wittlich.ljv-rlp.de/ .
Der Vorbereitungskurs beginnt in der Regel im Oktober. Die Jägerprüfung findet dann nach einer Ausbildungszeit von ca. 6 Monaten im April / Mai statt. Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. In der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung werden Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Sachgebieten abgefragt:
- Tierarten, Wildbiologie und Wildhege
- Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
- Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen,
- Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht
- Tierschutz-, Naturschutz- und er Landschaftspflegerecht
Der Antrag auf Prüfungszulassung ist bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsvordrucke erhalten die Kursteilnehmer zeitnah unmittelbar durch die Untere Jagdbehörde.
Die Prüfungsgebühr beträgt 258 Euro und ist ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen. Die Kosten des Vorbereitungslehrganges können bei dem Kursleiter erfragt werden.
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt.
Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.
Zur Ausstellung des Jagdscheines werden
- das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung oder ein eventuell früher gelöster Jagdschein,
- der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 500.000 € und bei Sachschäden mindestens 50.000 €) mindestens für die Geltungsdauer des beantragten Jagdscheines
- und bei der ersten Beantragung bzw. bei einer erforderlichen Neuausstellung ein Lichtbild
benötigt. Ein entsprechender Antrag steht als Download zur Verfügung.
Jagdschein für Ausländer
Auch ein Ausländer, der in Deutschland die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden deutschen Jagdschein mit sich führen. Nichtdeutsche Staatsangehörige im Sinne Art. 116 Grundgesetz können einen Jagdschein für Ausländer als Tages- oder Jahresjagdschein erhalten (§ 15 Abs. 2 BJagdG). Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird von der zuständigen Unteren Jagdbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller die Jagd vorwiegend ausüben will, erteilt.
Sofern der Antragsteller in seinem Heimatland eine Jägerprüfung abgelegt hat, die der deutschen Jägerprüfung gleichwertig ist, wird der Jagdschein als Ausländer-Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre erteilt. Sofern diese Jägerprüfung nicht gleichwertig ist, kann der Jagdschein als Ausländer-Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Zur Ausstellung des Ausländer-Jagdscheines werden
- eine Jagdeinladung für einen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich gelegenen Jagdbezirk,
- das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung oder ein eventuell früher gelöster deutscher Jagdschein,
- gültiger Jagdschein / Jagdkarte des Heimatlandes,
- der Personalausweis oder ähnliches,
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis oder ein Strafregisterauszug oder ähnliches des Heimatlandes,
- der Nachweis einer in Deutschland gültigen und ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme bei Personenschäden mindestens 500.000 € und bei Sachschäden mindestens 50.000 €) mindestens für die Geltungsdauer des beantragten Jagdscheines
- und bei der ersten Beantragung bzw. bei einer erforderlichen Neuausstellung ein Lichtbild
benötigt. Ein entsprechender Antrag steht als Download zur Verfügung.
Änderung ab dem Jagdjahr 2023/2024
Die Ausstellung oder Verlängerung erfolgt ab dem Jagdjahr 2023/2024 nur noch für maximal ein Jahr. Hintergrund der Änderung ist, dass nichtdeutsche Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden können. Die Zuverlässigkeit wird bei diesem Personenkreis daher über die Ausstellung der Jagdscheine im Heimatland geprüft. Die grundsätzliche Voraussetzung der Anerkennung ausländischer Jägerprüfungen bleibt bestehen.
Gebühren für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines
Jahresjagdschein: 102 Euro
Tagesjagdschein: 102 Euro