Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Um Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und um die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung sowie Zuhälterei zu bekämpfen.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind:

  • Für Prostituierte: Die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
  • Für Prostitutionsgewerbe: Die Einführung einer Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.