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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich 30 – „Soziale Hilfen“ – möchten Menschen helfen, die in eine soziale Notlage geraten sind und/oder einen speziellen Anspruch auf soziale Leistungen auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsvorschriften haben.

Dazu gehören Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), wie Hilfen zur Gesundheit (zum Beispiel Krankenhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe), Hilfen in anderen Lebenslagen (zum Beispiel Altenhilfe, Weiterführung des Haushalts, Bestattungskosten), Hilfe zum Lebensunterhalt in bestimmten Einrichtungen (zum Beispiel Frauenhaus).

Leistungen nach dem Landesblinden- und Landespflegegeldgesetz, dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (Schüler-Bafög), dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG), dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie aus den Bereichen Wohngeld, Wohnungsbauförderung und dem Betreuungsrecht gehören zu den weiteren Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs.

Darüber hinaus zeichnet das Team verantwortlich für die Durchführung des Projektes „Zu Hause alt werden“, die Förderung bestimmter Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege, die Förderung von Selbsthilfegruppen sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Aufgaben der Regionalen Pflegekonferenz, des Beirates für Seniorinnen und Senioren und des Beirates für Migration und Integration.

Die Aufgabenwahrnehmung bedingt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialämtern der Verbandsgemeinden, der Gemeinde Morbach und der Stadt Wittlich, mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege, den Trägern sozialer Einrichtungen und mobiler sozialer Dienste, den Selbsthilfegruppen, den Betreuungsgerichten und der Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II.