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Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bietet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich für die Ausbildungsgänge „Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz“ sowie „Berufsoberschule II“ die digitale Antragstellung für Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an. Ziel ist es, bis zum Jahresende 2023 alle förderfähigen schulischen Ausbildungen im digitalen Verfahren zu bearbeiten.

Onlineanträge für die genannten Ausbildungsgänge können Sie hier stellen: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet die Möglichkeit einer Förderung in Form eines Zuschusses für den Besuch weiterführender Schulen, der Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, der Berufsaufbauschule und der Fachoberschule. Ein Anspruch auf Leistungen besteht, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Darüber informiert der Fachbereich Soziale Sonderleistungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Form des sogenannten „Meister-BAföG“ können bei Vorliegen der Voraussetzungen Voll- und Teilzeitlehrgänge zur Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meisterkurse) gefördert werden. Hier erfolgt die Förderung als Darlehen und Zuschuss.

Detaillierte Informationen und Anträge für die genannten Fördermöglichkeiten sind bei den rechts genannten Ansprechpersonen der Kreisverwaltung erhältlich.

Anträge sind darüber hinaus erhältlich bei der Bürgerberatung der Kreisverwaltung. Öffnungszeiten der Bürgerberatung: montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr, freitags von 7 bis 15 Uhr. Infos und Anträge sind unter www.Bafoeg.bmbf.de abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erst ab dem Antragsmonat gewährt werden können, frühestens ab dem Schul- beziehungsweise Lehrgangsbeginn.

Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht für Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zinsgünstigen Bildungskredit. Diese finanzielle Hilfe zur Sicherung der Ausbildung oder für außergewöhnliche Ausgaben kann neben den BAföG-Leistungen in Anspruch genommen werden und kann insgesamt bis zu 7200 Euro betragen. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln (Tel.: 0188/ 83584492, Fax: 0188/83584850, Bildungskredit[at]bva.bund.de ).