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Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht Leistungen für Kinder, Jugendliche und (teilweise) junge Erwachsene vor, um ihnen insbesondere die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen.

Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht dann, wenn gleichzeitig

  • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld / Hartz IV)
    (Hier liegt die Zuständigkeit beim Jobcenter),
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • Wohngeld (Miet-/Lastenzuschuss) nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Grundsicherung (Grusi) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

bezogen werden.

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert.

Zu den Leistungen zählen:

  • eintägige Kita- oder Schulausflüge (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld)
  • mehrtägige Klassenfahrten (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld)
  • der persönliche Schulbedarf *
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
    (Für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden)
  • eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung
  • die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kita
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. durch Mitgliedschaft im Sport- oder Musikverein, Unterricht in künstlerischen Fächern (Musik, Kunst etc.) oder die Teilnahme an Freizeiten; Pauschale von monatlich 15 Euro möglich

* Der persönliche Schulbedarf wurde dem Regelbedarf angepasst und beträgt zum 01.02.2023 nun 58,00 € und zum 01.08.2023 dann 116 €. Hier folgt jährlich eine Anpassung an den Regelbedarf.