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Personen mit eigenem Haushalt kann eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes vorübergehend gewährt werden, wenn die haushaltsführende Person aufgrund von Alter, Krankheit, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt den Haushalt nicht mehr selbst führen kann und keiner der anderen Haushaltsangehörigen hierzu in der Lage ist. Diese Leistung ist abhängig von Einkommen und Vermögen. Beim Vorliegen einer gleichzeitigen Pflegebedürftigkeit sind die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen.