Berufskraftfahrerqualifikation
Bessere Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Seit September 2008 werden neue Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Busfahrer) und ab September 2009 auch im Güterkraftverkehr eine Qualifikation nach dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen müssen, wenn sie nicht über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen. Auch eine Verpflichtung zur Weiterbildung in fünfjährigen Abständen ist vorgeschrieben.
Konkret bedeutet das für Sie:
Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 oder Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen C und D sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung von 35 Stunden mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit und wirtschaftliches Fahren teilnehmen und diese Weiterbildung im Führerschein eintragen lassen.
Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) oder nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen dann eine Prüfung oder eine spezielle Ausbildung mit Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).
Hiervon sind ausgenommen die Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren. Die Weiterbildungspflicht nach der Ausbildung bleibt bestehen.