Fahrerlaubnisse
Führerscheinumtausch – Was kommt auf mich zu?
Wurde Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, muss dieser aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.
Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.
Wann muss ich tauschen?
Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein):
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr der Karte | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?
Es drohen 10 € Verwarnungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen. Hinsichtlich der aktuellen Frist bis zum 19.01.2022 für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 gilt bis zum Sommer eine Kulanzfrist, das heißt die deutsche Polizei verhängt voraussichtlich bis 19. Juli 2022 kein Verwarnungsgeld.
Kann man bereits jetzt umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich.
Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.
Wo kann ich meinen neuen Kartenführerschein beantragen?
Dieser kann
- bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich,
- bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach
beantragt werden. Einen Termin bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich können Sie hier direkt online vereinbaren.
Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.
Was muss ich mitbringen?
- den vorhandenen Führerschein,
- ein biometrisches Passbild und
- ein gültiges Ausweisdokument, ggf. eine Meldebescheinigung.
- Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle.
Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Sie die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten.
Was kostet mich der Umtausch?
Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 25,30 €.
Werde ich benachrichtigt, wann ich den Führerschein umtauschen muss?
Nein. Der behördliche Aufwand wäre in diesem Fall zu groß.
Vorgänge der Fahrerlaubnisbehörde (inklusive Downloads und Gebührenübersicht):
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (AM, B, BE, L, T)
- Begleitendes Fahren mit 17 (BF 17)
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis (A, A2, A1, L, T, BE)
- Umtau sch eines Kartenführerscheins (Karte auf Karte)
- Umstellung eines Papierführerscheins in einen Kartenführerschein
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Internationaler Führerschein
- Karteikartenabschrift
- Fahrerkarten
- Unternehmerkarte
- Werkstattkarte
- Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- Schlüsselz ahlen