Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17". Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands.
Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Inhaber darf bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ in Deutschland fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde (auch über die Fahrschule, Verbandsgemeinden und Gemeindeverwaltung zu erhalten)
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild
- Angaben zur Fahrschule Name und Anschrift der Fahrschule.
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
- Anlage zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17" bitte für jede Begleitperson einmal ausfüllen
- Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
- Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson (wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde).
Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen!
Fahrerlaubnisprüfung
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung zur Prüfung bestanden werden. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die praktische Prüfung ist am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Entsprechende Nachweise sind vor der Abgabe des Prüfauftrages bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Hocharabisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch,
Gebühren
Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 52,40 €
zusätzlich pro Begleitperson: 10,00 €