Ersatzführerschein nach Verlust/ Diebstahl
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild
- bei Diebstahl: die Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Verlust: Abnahme der Versicherung an Eides statt
Wichtig: Die Abnahme der Versicherung an Eides statt kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgerservice der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erfolgen. - Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.
- ggf. Karteikartenabschrift: Wenn der verlorene Führerschein kein Kartenführerschein war und nicht in Bernkastel-Wittlich ausgestellt wurde, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnisdaten von der Ausstellungsbehörde des verlorenen Führerscheines (Karteikartenabschrift). Um die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu beschleunigen, können Sie die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Fahrerlaubnisbehörde in Wittlich bitten. Ein Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unten als Link.
Eine Neuausstellung des Führerscheins dauert in etwa 4 Wochen, da dieser durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Auf Wunsch des Antragstellers kann eine beschleunigte Herstellung des Kartenführerscheins beantragt werden (Expressherstellung), in der Regel ist der neue Führerschein bei Expressherstellung innerhalb von drei Werktagen zurück.
Gebühren
- Ersatzführerschein bei Verlust (inkl. Abnahme der Versicherung an Eides statt): 64,90 €
- Ersatzführerschein bei Diebstahl: 34,20 €
- Zusätzlich bei Expressherstellung des Führerscheins: 21,30 €