Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Klassen
A1, A2, A, AM, B, BE, L, T
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (auch über die Fahrschule, Verbandsgemeinden und Gemeindeverwaltung zu erhalten)
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild
- Angabe der Fahrschule Name und Anschrift der Fahrschule.
- Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Antrag die Zustimmung erteilen.
Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen!
Fahrerlaubnisprüfung
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung zur Prüfung bestanden werden. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die Prüfungen sind am Hauptwohnsitz oder in Ausnahmefällen am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Entsprechende Nachweise sind vor der Abgabe des Prüfauftrages bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Hocharabisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch
Gebühren
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE: 44,70 €
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T: 43,90 €