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Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde (auch über die Fahrschule, Verbandsgemeinden und Gemeindeverwaltung zu erhalten)
  • Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Passbild
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins
  • Angabe der Fahrschule Name und Anschrift der Fahrschule.
  • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens. Nicht älter als
    2 Jahre; nach Anlage 6 der FeV
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung. Nicht älter als 1 Jahr;
    nach Anlage 5 der FeV
  • Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.

Gebühren

  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis  der Klassen C1, C1E, C, CE: 40,60 €

Rechtsgrundlagen