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Voraussetzungen 

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde (auch über die Fahrschule, Verbandsgemeinden und Gemeindeverwaltung zu erhalten)
  • Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Passbild
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins
  • Angabe der Fahrschule Name und Anschrift der Fahrschule.
  • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als 2 Jahre nach Anlage 6 der FeV
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr; nach Anlage 5 der FeV
  • Funktions- und Leistungstest, nicht älter als 1 Jahr; Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (wird durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Antragstellung beantragt)
  • Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.

Gebühren

  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis  der Klassen D1, D1E, D, DE: 56,90 €

Rechtsgrundlagen