Stufenaufstieg innerhalb der A-Klassen
Seit dem 19.01.2013 besteht die Möglichkeit des Stufenaufstiegs innerhalb der A-Klassen. Voraussetzung für den Stufenaufstieg ist der Besitz der „niedrigeren“ Klasse seit mindestens 2 Jahren zum Zeitpunkt der Beantragung. Um die nächsthöhere Fahrerlaubnis zu erwerben wird lediglich eine praktische Ausbildung (Fahrschule) und Prüfung benötigt.
Es gibt zwei Möglichkeiten des Stufenausstiegs:
- Von der Klasse A1 auf die Klasse A2
- Von der Klasse A2 auf die Klasse A
Ein Stufenaufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A ist nicht möglich. In diesem Fall müsste sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung und Prüfung absolviert werden. Das Mindestalter der Klasse A wäre in diesem Fall 24 Jahre!
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Das Mindestalter für den Stufenaufstieg von der Klasse A1 auf A2 beträgt 18 Jahre.
Das Mindestalter für den Stufenaufstieg von der Klasse A2 auf A beträgt 20 Jahre.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (auch über die Fahrschule und Verbandsgemeinden (außer der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land) und der Gemeindeverwaltung Morbach zu erhalten)
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild
- Angaben zur Fahrschule Name und Anschrift der Fahrschule.
- Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter durch Unterschrift auf dem Antrag die Zustimmung erteilen.
Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen!
Fahrerlaubnisprüfung
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die Prüfungen sind am Hauptwohnsitz oder in Ausnahmefällen am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Entsprechende Nachweise sind vor der Abgabe des Prüfauftrages bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Hocharabisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch
Gebühren
Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis der A-Klassen: 40,60 €