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Fahrerinnen und Fahrer eines ab dem 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassenen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die gewerblich zur Güterbeförderung genutzt werden, sowie von Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, haben ihre Lenk- und Ruhezeiten mittels eines digitalen Fahrtenschreibers aufzuzeichnen.

Die Fahrerkarte benötigt jeder Fahrer eines mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüsteten Fahrzeuges zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre

Voraussetzungen

Besitz eines EU-Kartenführerscheins.

Sofern dies noch nicht der Fall ist, muss der Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein beantragt werden. Dies kann gleichzeitig mit der Beantragung der Fahrerkarte erfolgen. 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • biometrisches Passbild
  • ggf. bereits vorhandene Fahrerkarte

Gebühren

Fahrerkarte: 42,80 €