Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Für Länder innerhalb der EU ist kein internationaler Führerschein erforderlich. Die Gültigkeitsdauer eines Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre und darf nicht verlängert werden. Sie darf jedoch die Gültigkeit des nationalen Führerscheines nicht überschreiten. Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Fahrausweise.

Voraussetzungen

  • Kartenführerschein
    Internationale Führerscheine sind nur in Verbindung mit einem Kartenführerschein gültig. Bei der Beantragung mit einem älteren Führerschein muss gleichzeitig der Umtausch in einen Kartenführerschein beantragt werden.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Passbild 
  • Vorlage des Kartenführerscheins

Gebühren

  • Internationaler Führerschein: 16,30 €

Rechtsgrundlagen