Probezeit für Fahranfänger
Gerade junge Fahranfänger zeichnen sich durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Der daraus resultierenden Unfallgefährdung soll mit einer zweijährigen Bewährungszeit entgegengewirkt werden. Individuelle Maßnahmen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die verkehrspsychologische Beratung sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein Fahrverhalten überdenkt und positiv verändert.
Beim Fahranfänger auf Probe wurde neben dem Fahreignungs-Bewertungssystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit nach schwerwiegenden Delikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und weniger schwerwiegenden Delikten (z.B. technische Fahrzeugmängel) vorgenommen.
Sanktionsstufe | Verkehrszuwiderhandlung | Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde |
1. Stufe | Ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte | Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. |
2. Stufe | Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte | Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen. |
3. Stufe | Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Hier findet das nächste Aufbauseminar für Fahranfänger im Landkreis Bernkastel-Wittlich statt:
Freitag, den 27.01.2023 um 18 Uhr
Fahrschule Speed
Achim Paluch
Schloßplatz 2
54516 Wittlich
Tel.: 06571 93327
Handy:0171 8157777
Eine vorherige Anmeldung bei der Fahrschule ist zwingend erforderlich!