Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Gerade junge Fahranfänger zeichnen sich durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Der daraus resultierenden Unfallgefährdung soll mit einer zweijährigen Bewährungszeit entgegengewirkt werden. Individuelle Maßnahmen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die verkehrspsychologische Beratung sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein Fahrverhalten überdenkt und positiv verändert.

Beim Fahranfänger auf Probe wurde neben dem Fahreignungs-Bewertungssystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit nach schwerwiegenden Delikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und weniger schwerwiegenden Delikten (z.B. technische Fahrzeugmängel) vorgenommen.

Sanktionsstufe

Verkehrszuwiderhandlung

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

1. Stufe

Ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

2. Stufe

Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte

Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.

3. Stufe

Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte

Die Fahrerlaubnis wird entzogen.


In der folgenden Fahrschule innerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich findet der nächste Kurs unter dem aufgeführten Termin statt.

Kursbeginn: Dienstag, den 05.09.2023 um 18.00 Uhr

Fahrschule Patrick Hölzenbein
Cusanusstraße 19
54470 Bernkastel-Kues
Telefon: 06536 933 990 5

Eine vorherige Anmeldung bei der Fahrschule ist zwingend erforderlich!