Probezeit für Fahranfänger
Gerade junge Fahranfänger zeichnen sich durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Der daraus resultierenden Unfallgefährdung soll mit einer zweijährigen Bewährungszeit entgegengewirkt werden. Individuelle Maßnahmen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die verkehrspsychologische Beratung sollen bewirken, dass der auffällig gewordene Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein Fahrverhalten überdenkt und positiv verändert.
Beim Fahranfänger auf Probe wurde neben dem Fahreignungs-Bewertungssystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit nach schwerwiegenden Delikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und weniger schwerwiegenden Delikten (z.B. technische Fahrzeugmängel) vorgenommen.
Sanktionsstufe | Verkehrszuwiderhandlung | Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde |
1. Stufe | Ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikte | Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. |
2. Stufe | Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte | Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen. |
3. Stufe | Ein weiteres schwerwiegendes oder zwei weitere weniger schwerwiegende Delikte | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. |
Hier findet das nächste Aufbauseminar für Fahranfänger im Landkreis Bernkastel-Wittlich statt:
– aktuell wird kein Aufbauseminar angeboten –