Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist zu unterscheiden zwischen:
Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen
- aus EU-/EWR-Staaten,
Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben. - aus Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV- (siehe unten stehenden Link) aufgeführt sind. Bei der Umschreibung wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet.
- aus allen anderen Staaten (Drittstaaten). Die Inhaber müssen die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig, allerdings ein Sehtest und der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe!
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument mit Meldebescheinigung
- 1 biometrisches Passbild
- Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie desselbenDie ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse).
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (Ausnahme: EU/EWR-Fahrerlaubnisse)
- Bei Umschreibung von Pkw- oder Motorrad-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten: Sehtest, Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Gebühren
- Umschreibung (ohne Prüfung): 32,00 Euro
- Umschreibung (mit Prüfung): 44,70 Euro
Bei Umschreibungen der Klassen D1, D1E, D, DE werden höhere Gebühren fällig.