Verlängerung einer Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE)
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden.
Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Befristung erfolgen. Der Antrag auf Verlängerung kann bis zu 6 Monate vor Ablauf eingereicht werden. Das Ablaufdatum richtet sich an dem im Führerschein eingetragenem Ablaufdatum!
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Nach jetziger Rechtslage können Wiedererteilung der Lkw- bzw. Busklassen bis zu 5 Jahren nach dem Ablaufdatum wieder erfolgen.
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
- Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE bis zum 50. Lebensjahr befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
Bei Neuerwerbern, welche die Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E auf 5 Jahre befristet
- Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet
Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet oder eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins.
Beachten Sie bitte als Berufskraftfahrer unabhängig von den Vorschriften über die Verlängerung von Lkw- und Busklassen auch die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG bzw. BKrFQV). Danach müssen im Abstand von 5 Jahren Weiterbildungen besucht werden.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Erforderliche Unterlagen
- aktuellen Führerschein
- Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nicht älter als 2 Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nicht älter als 1 Jahr; nach Anlage 5 der FeV
- Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich (Leistung der Unterschrift vor Ort) bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung in Wittlich beantragt werden oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land nimmt nur in der Außenstelle Manderscheid die Anträge entgegen) und der Gemeindeverwaltung Morbach
- ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
- zusätzlich bei D1,D1E, D, DE
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (wird durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Antragstellung beantragt)
- Funktions- und Leistungstest nicht älter als 1 Jahr; Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link
Gebühren
- Verlängerung C1, C1E, C, CE: 40,60 €
- Verlängerung D1, D1E, D, DE: 56,90 €
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Informationen zu biometrischen Fotos
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen