Werkstattkarte
Die Werkstattkarte wird benötigt für die Reparatur, Wartung und Einstellung der digitalen Fahrtenschreiber. Antragsberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des jeweiligen Technikers erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO,
- Nachweis des Technikers über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Technikers (Kopie)
- Anstellungsnachweis der Fachkraft im Unternehmen (evtl. Kopie Arbeitsvertrag)
- ggf. bereits vorhandene Werkstattkarte.
Gebühren
Werkstattkarte 48,80 €