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Die Werkstattkarte wird benötigt für die Reparatur, Wartung und Einstellung der digitalen Fahrtenschreiber. Antragsberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des jeweiligen Technikers erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO,
  • Nachweis des Technikers über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein.
  • gültiger Personalausweis/Reisepass des Technikers (Kopie)
  • Anstellungsnachweis der Fachkraft im Unternehmen (evtl. Kopie Arbeitsvertrag)
  • ggf. bereits vorhandene Werkstattkarte.

Gebühren

Werkstattkarte 48,80 €