Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:
Das Online-Portal zur Außerbetriebsetzung und zur Wiederzulassung von Fahrzeugen erreichen Sie hier.
Hinweise zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger die Zulassung und Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges über das Internet Online beantragen.
Für folgende Vorgangsarten ist eine internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung auf den gleichen Fahrzeughalter
- Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter
- Anschriftenänderung
Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:
- Die Zulassung online ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich
- Das Fahrzeug muss auf eine natürliche Person zugelassen sein
- Es muss sich um ein allgemeines, schwarzes Kennzeichen handeln. Eine Online-Wiederzulassung mit Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen, grünem Kennzeichen ist noch nicht möglich
- Eine Online-Zulassung ist nicht auf Minderjährige möglich
- Eine Online-Zulassung für zulassungsfreie Fahrzeuge und für Fahrzeuge, die von der Versicherungspflicht befreit sind, ist nicht möglich
- Die Zulassungsbescheinigung muss nach dem 01. Januar 2015 ausgestellt sein. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II befindet sich jeweils ein Aufkleber mit einem Sicherheitscode.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen, elektronischen Personalausweises mit freigeschalteter Onlinefunktion mit PIN (eID) und einem Ausweislesegerät bzw. einem NFC-fähigen Handy mit Ausweisapp sein.
- Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr für die Online-Wiederzulassung erfolgt per PAYPAL. Sie müssen daher im Besitz eines Paypal-Kontos sein.
Bei den jeweiligen Zulassungsvorgängen muss zwischen einer automatisierten und teilautomatisierten Antragsbearbeitung unterschieden werden.
- Automatische Antragsbearbeitung: (Außerbetriebsetzung, Anschriftenänderung, Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme)
Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrags können Sie innerhalb von 30 Minuten eine elektronische Datei abrufen, die längstens für den Zeitraum von 10 Tagen bei Fahrten mitzuführen ist. Das Fahrzeug kann dann sofort im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Zulassungsbescheinigung wird Ihnen durch die KFZ-Zulassungsbehörde zugestellt. Erfolgt kein Abruf dieser Datei, wird Ihr Antrag in die teilautomatisierte Antragsbearbeitung eingereiht. Eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist dann nicht möglich.
- Teilautomatisierte Antragsbearbeitung: (Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung)
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages an die KFZ-Zulassungsbehörde werden Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung durch die KFZ-Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung, sowie ein Plakettenträger zugesandt. Mithilfe der beigefügten Anleitung bringen Sie die Plakettenträger auf Ihr KFZ-Kennzeichen auf. Das Kennzeichen muss, sofern nicht vorhanden, bei einem zertifizierten Prägebetrieb erworben werden.
Das Fahrzeug darf erst ab dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkten Datum (ca. 3 Tage nach Antragsbearbeitung in der Zulassungsbehörde) in Betrieb genommen werden.