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Wunschkennzeichen

Was ist das?

Gemeint sind damit Kennzeichen, die z. B. aus Geburtsdaten und den Anfangsbuchstaben des Namens zusammengestellt sind, glatte Zahlen, die Telefonnummer oder Doppelbuchstaben enthalten. - Möglichkeiten gibt es viele und der Phantasie sind fast keine Grenzen gesetzt.

Wie erhalten Sie Ihr Wunschkennzeichen?

  • Ihr Wunschkennzeichen können Sie hier direkt per Internet reservieren
  • per Telefon durch Vorabreservierung. Bis zu 200 Tage vor der Anmeldung des Fahrzeugs besteht die Möglichkeit, sich ein Kennzeichen reservieren zu lassen. Ein Anruf bei der Zulassungsbehörde genügt.
  • Auch bei den Nebenstellen in Bernkastel-Kues und Morbach können Kennzeichenreservierungen vorgenommen werden.

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet 10,20 Euro. Dieser Betrag ist bei der Zulassung des Fahrzeugs als zusätzliche Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Vorabreservierung kostet zusätzlich 2,60 Euro. Diese Gebühr ist ebenfalls bei der Zulassung des Fahrzeugs zu entrichten.

Saison-Kennzeichen

Was versteht man unter einem Saison-Kennzeichen?

Für Fahrzeuge, die nur wenige Monate im Jahr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, besteht die Möglichkeit, bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein Saison-Kennzeichen zu beantragen. Bei dem Saison-Kennzeichen entscheidet der Halter selbst, für wie viele Monate im Jahr das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll. Der Betriebszeitraum muss jedoch mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate betragen. Er wird aus Kontrollgründen auf dem Nummernschild eingeprägt.

So sieht ein Saison-Kennzeichen aus

Ein Saison-Kennzeichen unterscheidet sich lediglich dadurch von einem anderen Kennzeichen, dass rechts neben dem zugeteilten Kennzeichen die Betriebsdauer eingeprägt wird. So wird z.B. bei einer zeitlich begrenzten Zulassung vom 1. April bis 31. Oktober auf dem Nummernschild rechts neben dem zugeteilten Kennzeichen die Gültigkeitsdauer 
04
10
eingeprägt. Die durch eine waagerechte Linie getrennten Ziffern, die wie eine Bruchzahl aussehen, kennzeichnen jeweils den ersten und den letzten Betriebsmonat.

Vorteile

Besitzern von Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern, Motorrollern und Cabrios erspart die Saison-Kennzeichenregelung Wege und Kosten. Der Fahrzeughalter muss nicht mehr zwecks Stilllegung bzw. Wiederzulassung die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Er benötigt für die gewählten Betriebszeiträume keine neuen Versicherungsbestätigungen mehr. Auf den Deckungskarten der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Gesellschaften wird der Zulassungszeitraum eingetragen, so dass jährlich auch die Unterrichtung des jeweiligen Haftpflichtversicherers und des Zollamtes (Kfz-Steuer) bei Beginn und Ende des Zulassungszeitraumes entfällt.

Wie funktioniert die Ummeldung auf ein Saison-Kennzeichen?

Die Ummeldung eines bereits (unbefristet) zugelassenen Kraftfahrzeuges auf ein Saison-Kennzeichen ist jederzeit unter Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, des Fahrzeugschein, des HU- Berichtes und der Kennzeichenschilder möglich.

 

 

Achtung: Bei Überschreiten des Betriebszeitraums drohen Geldbuße und Punkte!

Die Mehrzahl der Fahrzeughalter, die sich bisher für ein Saison-Kennzeichen entschieden haben, hat als Betriebszeitraum die Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober gewählt. Nach dem 31. Oktober dürfen Fahrzeuge mit diesem Betriebszeitraum nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Sie sind dann weder zugelassen noch versichert. Das Führen eines Kraftfahrzeuges außerhalb des Betriebszeitraumes, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße (+ 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg) geahndet werden kann. Sollte zusätzlich der Versicherungsschutz entsprechend den Angaben über den Betriebszeitraum auf der Versicherungsbestätigungskarte abgelaufen sein, wäre tateinheitlich der Tatbestand einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz erfüllt.

Kurzzeitkennzeichen

Was versteht man unter einem Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen wird von den Zulassungsbehörden für einen Zeitraum von fünf Tagen zugeteilt. Es darf nur für abgemeldete Fahrzeuge und für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

So sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus:

Ein Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich lediglich dadurch von einem anderen Kennzeichen, dass rechts neben dem zugeteilten Kennzeichen der sog. Ablauftag (letzter Tag der Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens) durch Einprägung sichtbar gemacht ist, und zwar durch drei untereinander geschriebene Zahlen.
20
07
19
bedeutet zum Beispiel, dass das Kennzeichen mit Ablauf des 20. Juli 2019 seine Gültigkeit verloren hat. Das Feld mit dem Ablaufdatum ist gelb unterlegt.

Vorteile

Die bisherige umständliche Rückgabepflicht des roten Kennzeichens bei der ausgebenden Zulassungsbehörde entfällt. Bei einmaliger Verwendung ist die Zuteilung und der Erwerb des Kurzzeitkennzeichens preisgünstiger als die bisherige Aushändigung von roten Kennzeichen.

Voraussetzung für die Zuteilung

Voraussetzung für die Zuteilung ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) mit Gültigkeit für Kurzzeitkennzeichen und eines gültigen Personalausweises (oder Reisepasses). Da für das zu überführende Fahrzeug eine vorübergehende Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wird, sind außerdem Kopien der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II und des HU-Berichtes vorzulegen.

Achtung: Bei Überschreiten des Ablaufdatums drohen Geldbuße und Punkte!

Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem Kurzzeitkennzeichen, auf dem das Ablaufdatum überschritten wurde, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden kann. Sollte zusätzlich kein Versicherungsschutz bestehen, wäre der Tatbestand einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz erfüllt.

Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Wie sieht ein Kennzeichen für historische Fahrzeuge aus?

Ein Kennzeichen für historische Fahrzeuge unterscheidet sich lediglich dadurch von einem anderen Kennzeichen, dass rechts neben dem zugeteilten Kennzeichen der Buchstabe "H" für "historisch" eingeprägt ist.

 

Voraussetzungen für die Zuteilung:

  • Mindestalter des Fahrzeuges seit Erstzulassung: 30 Jahre
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen zum Nachweis des Alters und Original-Zustandes des Fahrzeuges (§23 StVZO)
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) bei Wiederzulassung

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge

Woran erkennt man ein Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer?

Die Kennzeichennummer beginnt mit einer 07.

Voraussetzungen für die Zuteilung:

  • Mindestalter des Fahrzeuges seit Erstzulassung 30 Jahre
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen zum Nachweis des Alters und Original-Zustandes des Fahrzeuges (§23 StVZO)
  • Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters nachzuweisen durch:
    • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    • Führen eines roten Fahrzeugscheinheftes und eines Fahrtennachweisheftes (es dürfen nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Oldtimertreffen und sonstigen Veranstaltungen von kulturhistorischer Bedeutung auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens durchgeführt werden)
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für rotes Kennzeichen
  • die Zuteilung erfolgt in der Regel bei der ersten Zuteilung befristet auf ein Jahr. Anschließend kann bei sachgemäßer Verwendung eine Verlängerung auf drei Jahre erfolgen und danach erfolgt die Zuteilung unbefristet. Die Zuteilung ist widerruflich.

Rotes Dauerkennzeichen für Fahrzeughersteller, Fahrzeugteilehersteller, Fahrzeughändler und Fahrzeugwerkstätten

Woran erkennt man dieses Kennzeichen?

Die Kennzeichennummer beginnt mit einer 06.

Voraussetzungen für die Zuteilung

  • Nachweis des Bedarfs zum Führen eines roten Dauerkennzeichens
  • Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. der mit der Führung des Betriebes beauftragten Person nachzuweisen durch:
    • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Vorlage einer Gewerbeanmeldung bzw. eines Handelsregisterauszuges
  • Führen eines roten Fahrzeugscheinheftes und eines Fahrtennachweisheftes (es dürfen nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden)
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für rote Kennzeichen
  • Die Zuteilung erfolgt befristet und widerruflich.