Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Zu den Aufgaben des Fachbereiches gehören die Sachgebiete Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene sowie der Bereich Agrarförderung.
Die staatliche Tierseuchenbekämpfung verfolgt das Ziel, den Ausbruch von schwerwiegenden Tierseuchen zu verhindern beziehungsweise deren Ausbreitung zu unterbinden und diese zu beseitigen. Dies dient sowohl zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten als auch zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist dafür Sorge zu tragen, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen bei den in der Obhut des Menschen gehaltenen Tieren beachtet werden.
Weiterhin gehört die Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln in den Nutztierhaltungen zu den Aufgaben des Fachbereichs.
Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene werden sämtliche Stufen der Lebensmittelkette nach dem Motto „vom Stall bis auf den Tisch“ kontrolliert. Durch die regelmäßigen Betriebskontrollen und Probenentnahmen in den Betrieben soll sichergestellt werden, dass die geltenden Rechtsvorschriften von allen Beteiligten eingehalten werden sowohl zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung als auch zum Schutz des redlichen Handwerks vor unlauterem Wettbewerb.
Landwirte und Winzer können entsprechende Anträge für folgende Agrarfördermaßnahmen stellen:
- Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarreform
- Förderprogramm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa)“
- Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau
Ferner sind die Aufgaben im Rahmen des Vollzugs des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG), des Landpachtverkehrsgesetz und der Höferolle zu erledigen. Außerdem ist der Fachbereich zuständig für die Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland nach der Landesverordnung zum Erhalt von Dauergrünland.