Landwirtschaft und Weinbau
Landwirte und Winzer können entsprechende Anträge für folgende Agrarfördermaßnahmen stellen:
- Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarreform
- Förderprogramm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa)“
- Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau
Ferner sind die Aufgaben im Rahmen des Vollzugs des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG), des Landpachtverkehrsgesetz und der Höferolle zu erledigen. Außerdem ist der Fachbereich zuständig für die Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland nach der Landesverordnung zum Erhalt von Dauergrünland.
Hinweise zur Agrarförderung ab dem Jahr 2023