Direktzahlungen
Ab dem Antragsjahr 2015 greift erstmals die GAP – Reform (Gemeinsame Europäische Agrarpolitik). Dies bedeutet, dass die Betriebsprämie in ihrer bisherigen Form durch die folgenden Direktzahlungen ersetzt wird.
Basisprämie
Eine Beihilfe im Rahmen der Basisprämie kann nur gewährt werden, wenn die Zahlungsansprüche mit einer entsprechenden Anzahl beihilfefähiger Hektare aktiviert werden. Der Wert eines Zahlungsanspruches ist einheitlich. Für Deutschland wird in 2020 der Schätzwert von 176 Euro/ha für die Basisprämie kalkuliert. Die Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen konnte gemäß Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 einmalig im Antragsjahr 2015 beantragt werden. Für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen gibt es darüber hinaus noch Sonderregelungen.
Greening-Prämie
Die Greening-Prämie beträgt bundeseinheitlich 87 €/ha zusätzlich für alle beihilfefähigen Flächen, wenn folgende drei Auflagen erfüllt werden:
- Dauergrünlanderhaltung
- Anbaudiversifizierung: zwei Hauptkulturen ab 10 ha und drei Hauptkulturen ab 30 ha Ackerland. Die Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % und die beiden größten Kulturen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen.
- Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) in Höhe von 5 % der Ackerfläche für Betriebe, die größer als 15 ha Ackerland bewirtschaften.
Kleinerzeuger und Ökobetriebe sin von den Anforderungen zum Greening befreit und erhalten immer die Greening-Prämie.
Junglandwirteprämie
Junglandwirte, die ein Anrecht auf Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, kann auf Antrag und beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für 5 Jahre in Folge eine Zahlung für Junglandwirte gewährt werden. Für jährlich maximal 90 vom Betriebsinhaber aktivierte ZA wird ein Betrag von etwa 44 Euro/ZA gewährt.
Umverteilungsprämie
Mit dem Wegfall der Modulation in Form der betriebsindividuellen Kürzung der Direktzahlungen von bis zu 14 % ist auch deren Vorteil für kleine Betriebe, nämlich die Freigrenze für Direktzahlungen bis 5.000 €, entfallen. Zum Ausgleich dafür wird in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für die ersten 46 Zahlungsansprüche eine Umverteilungsprämie zu gewähren. Die ersten 30 Zahlungsansprüche werden mit ca. 50 € und die weiteren 16 Zahlungsansprüche mit ca. 30 € zusätzlich gefördert.
Kleinerzeugerregelung
Betriebsinhaber können sich im Jahr 2015 bis zum 15.05.2015 einmalig zum Kleinerzeuger erklären. Sie erhalten Zahlungsansprüche in Höhe der bewirtschafteten Fläche zugewiesen, können aber lediglich Direktzahlungen in Höhe von max. 1250 € erhalten. Betriebsinhaber, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, sind im Rahmen des Direktzahlungssystems aber von den Vorschriften zum Greening und den Cross Compliance-Auflagen befreit.
Zuständig für eine fachliche Beratung im Zuge der Anbauplanung ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Bitburg.