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Förderzweck ist der Ausgleich von Einkommensverlusten durch die Einführung und Beibehaltung besonders umweltschonender Erzeugungspraktiken zu Gunsten des Umwelt- und Verbraucherschutzes.

Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:

  • durch eine möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung die Kulturlandschaft langfristig zu erhalten,
  • die landwirtschaftliche Produktion durch spezielle, kontrollierbare Produktionsver-fahren umweltverträglicher zu gestalten und
  • dem Wunsch der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen und gleichzeitig umweltschonend erzeugten Nahrungsmitteln nachzukommen.

Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter zusätzlicher Verpflichtungen über einen Zeitraum von 5 Jahren und erhalten hierfür einen finanziellen Ausgleich.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel jährlich, wobei der genaue Antragszeitraum sowie die beantragbaren Programmvarianten von dem fachlich zuständigen Ministerium bekannt gegeben werden. Hierüber informieren wir rechtzeitig über die örtlichen Medien und den Kreisnachrichten.