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Jäger die Wildschweine zu beproben haben, können:

  1. die Proben selbst entnehmen, nachdem Sie eine Schulung für die Entnahme von Trichinenproben nachgewiesen haben und von der Kreisverwaltung - Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel - beauftragt worden sind.
  2. die Probe von einem Mitarbeiter der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Ihrem Untersuchungsbezirk entnehmen lassen.

Die von beauftragten Jägern selbst entnommenen Proben können zu jeder Zeit in den TU-Proben-Briefkasten des Fleischhygieneamts Wittlich (Standort: Firma Simon Fleisch GmbH) zur Untersuchung eingeworfen werden.

Weitere Informationen können dem Merkblatt für Jäger entnommen werden.