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Der Schutz von Tieren ist seit August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert, in Rheinland-Pfalz sogar in der Landesverfassung. In Artikel 70 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung heißt es „Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt.“ Hiefür bilden neben Vorschriften der EU, insbesondere das Tierschutzgesetz und seine daraus abgeleiteten Rechtsvorschriften die Grundlage.

§ 2 des Tierschutzgesetzes besagt als Grundvorschrift zur Haltung von Tieren, dass jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Die Durchführung des Tierschutzrechtes wird im Kreis Bernkastel-Wittlich durch den Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel wahrgenommen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung überprüfen dabei die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften.  Unter anderem werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Überprüfungen von Tierhaltungen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Kontrolle von privaten Tierhaltungen
  • Aufsicht über Tierheime
  • Überprüfungen gewerblicher Tierhaltungen wie Zoohandlungen, Tiermärkten und Tierbörsen
  • Überwachung von Schlachtstätten
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Halten, Züchten und Transportieren von Tieren
  • Fertigung von Stellungnahmen für Stallbauvorhaben

Falls Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellen, können Sie entsprechende Meldungen beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel abgeben.