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Die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen mit Freilauf und freilebenden Katzen führt zu unnötigem Tierleid.

Fortpflanzungsfähige Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. Bereits ab dem Frühjahr können fortpflanzungsfähige Katzen trächtig werden. Schlimmstenfalls werden dann die Welpen sich selbst überlassen oder gesetzeswidrig ausgesetzt.

Für diese Tiere besteht die Gefahr der Unterernährung bis hin zum Verhungern. Zudem sind diese Katzen oftmals Überträger infektiöser Krankheiten wie z. B. Katzenleukose, Immundefizienzsyndrom (FIV), Ansteckender Bauchfellentzündung (FIP), Katzenschnupfen, Innen- und Außenparasiten.

Die Kastration der Katzen und Kater ist die wichtigste Maßnahme, die langfristig Abhilfe schaffen kann.

Auch die Kennzeichnung der Katzen und ihre Registrierung sind notwendige Schritte, denn wenn ein Tier zum Beispiel verletzt aufgefunden wird, muss der Halter auszumachen sein.

Wer fürchtet, den Katzen durch die Kastration zu schaden kann beruhigt sein: Im Allgemeinen werden die Tiere anschließend nicht unglücklich, fett und faul.

Entgegen weit verbreiteter Vorurteile ist es auch nicht richtig, dass kastrierte Katzen keine Mäuse mehr fangen oder jede Katze mindestens einmal geworfen haben muss.

Jeder Katzenhalter kann einen praktischen Beitrag zum Tierschutz leisten, wenn er freilebende Katzen rechtzeitig kastrieren lässt.

Weitere Informationen zur Kastration von Katzen und Katern erhalten Sie bei allen praktischen Tierärztinnen und Tierärzten.