Schwänzekupieren bei Schweinen
Nationaler Aktionsplan zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren bei Schweinen
Für schweinehaltende Betriebe gilt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 5 Abs. 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz bereits seit 2008 ein EU-weites Verbot des routinemäßigen Kupierens (= operatives Entfernen) von Schweineschwänzen.
Die EU-Kommission stellte fest, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG nicht ausreichen, woraufhin Bund und Länder einen nationalen Aktionsplan erarbeitet haben. Ziel dieses Aktionsplans ist es, ein sich verbesserndes System zu etablieren, um künftig tatsächlich auf das Kupieren verzichten zu können und dabei den Anforderungen des Tierschutzes gerecht zu werden. Nach diesem Aktionsplan haben ab dem 01.07.2019 schweinehaltende Betriebe eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen und eine Risikoanalyse für jeden Produktionsbereich ihrer Haltung durchzuführen.
Bei jedem Kupiereingriff ist die Notwendigkeit plausibel darzulegen. Ein Eingriff wird als unerlässlich angesehen, wenn in den letzten 12 Monaten mehr als 2% der Tiere eines Produktionsabschnittes Verletzungen an Schwänzen und/oder Ohren aufgewiesen haben.
Neben der Tierhalter-Erklärung ist eine Risikoanalyse hinsichtlich der Punkte Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit und Fitness, Wettbewerb um Ressourcen, Ernährung, Struktur und Sauberkeit der Buchten vorzunehmen. Aufgrund dieser Risikoanalyse sind dann Verbesserungsmaßnahmen zu treffen, welche ebenfalls dokumentiert und vorgehalten werden müssen.
Da die Produktionsabschnitte in der Schweinehaltung auf verschiedene Betriebe verteilt sein können, muss die Tierhalter-Erklärung zwischen den jeweiligen Produktionsabschnitten in Kopie weitergegeben werden.
Schweinehalter haben künftig die genannten Dokumente stets im Betrieb vorzuhalten, damit sie bei künftigen Kontrollen der Behörden einer Prüfung unterzogen werden können. Dabei sollen der aktuelle Status, wie hoch das betriebsindividuelle Risiko für Schwanz- und Ohrenverletzungen ist und welche Konsequenzen ein etwaiges Schwanzbeißproblem hat, ersichtlich sein.
Die aktuelle Tierhaltererklärung und die Risikoanalyse sowie den Aktionsplan mit einer Handreichung zur Umsetzung finden Sie auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA).