Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Besitzer von Rindern, Pferden und Schafen, die ihre Tiere in der kalten Jahreszeit nicht nur stundenweise, sondern ständig auf einer Weide oder sonstigen Freifläche halten wollen, müssen dafür sorgen, dass die Tiere genügend Möglichkeit haben, sich vor Wind und Niederschlag zu schützen. Diese Tiere benötigen zwingend einen ausreichenden Witterungsschutz.

Besonders geeignet ist dafür ein unter Beachtung der Hauptwindrichtung auf mindestens zwei oder drei Seiten völlig geschlossener Unterstand, der so groß ist, dass alle Tiere bequem darin liegen können. Dabei ist besonders auf rangniedere Tiere zu achten, die bei zu klein bemessenen Flächen häufig die „Leidtragenden“ sind. Der Boden muss mit einer dicken trockenen Schicht Einstreu, am besten Stroh, versehen sein, damit die Bodenkälte nicht direkt auf die Tiere einwirken kann. Nur in seltenen Fällen kann der Zugang zu einer natürlichen Deckung, wie zum Beispiel ein dichtes Nadelwaldstück, einen Unterstand ersetzen. In der Regel kann auf einen künstlichen Witterungsschutz nicht verzichtet werden. Da die Kälte den Energiebedarf der Tiere drastisch erhöht, muss eine regelmäßige und ausreichende Futterversorgung sichergestellt sein. Das Futter muss von guter Qualität sein und den Tieren ständig zur freien Aufnahme vorliegen. Ebenso ist auch die ständige Bereithaltung von Trinkwasser oder das regelmäßige Tränken der Tiere eine unabdingbare Notwendigkeit. Der geeignete Witterungsschutz muss sich in unmittelbarer Nähe zur Futter und Tränkestelle befinden.

Der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes mit empfindlichen Geldbußen bis hin zu einer Freiheitsstrafe geahndet werden können.