Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Der Begriff Tierseuchen umfasst alle von Krankheitserregern hervorgerufene Erkrankungen von Tieren, die von einem Tier auf ein anderes entweder durch unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt übertragen werden können.

Staatlich werden nur diejenigen Tierseuchen bekämpft, die zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel Tollwut, Brucellose, Vogelgrippe) oder aufgrund der hohen Ausbreitungstendenz und eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufs zu großen wirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft (zum Beispiel Maul- und Klauenseuche, Schweinepest) führen können. Die zentrale Rechtsgrundlage für die staatliche Tierseuchenbekämpfung ist das Tiersgesundheitsgesetz. Dieses Gesetz und weitere interessante Informationen zu dem Thema sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik artgerechte Tierhaltung und Tiergesundheit zu finden.

Im Vordergrund der staatlichen Tierseuchenbekämpfung stehen die Maßnahmen, mit denen Seuchenausbrüche möglichst verhindert werden können. Bricht eine Seuche aus, muss alles daran gesetzt werden, deren Ausbreitung zu verhindern beziehungsweise sie schnellstmöglich einzudämmen. Aus diesen Gründen richtet sich das Tierseuchenrecht nicht nur an die unmittelbaren Tierhalter sondern an alle, die am Verkehr mit Tieren oder deren Erzeugnisse (Handel, Lebensmittel, Transporteure etc.) beteiligt sind.

Da die Früherkennung von Tierseuchen für den weiteren Verlauf von herausragender Bedeutung ist, hat der Gesetzgeber neben den Tierhaltern auch alle sonstigen Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Erfahrung in der Lage sind, eine solche Seuche zu erkennen, verpflichtet, diese unverzüglich bei den zuständigen Behörden (in der Regel die Kreisverwaltungen) anzuzeigen. Die anzeigepflichtigen Tierseuchen sind in einer eigenen Verordnung festgelegt.

Darüber hinaus sind eine Vielzahl von weiteren tierseuchenrechtliche, sowohl europäische als auch nationale Vorschriften zu beachten, wie solche zur Kennzeichnung und Registrierung, zum nationalen und internationalen Tierverkehr, zu Untersuchungspflichten und vielem mehr.

Fragen zur Tierhaltung werden vom amtstierärztlichen Personal gerne beantwortet.