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Aufhebung des Blauzungen(BTV 8)-Sperrgebietes in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat mitgeteilt, dass mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1071 vom 01.06.2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620  hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht wurde.

Damit werden das gesamte Land Rheinland-Pfalz und damit auch Deutschland, sowie Belgien "frei von einer Infektion mit Blauzungenkrankheit/BTV".

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass damit ab dem 5. Juni 2023 keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich sind

Impfung schützt Tiere

Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet erleichtert. Die Kosten der Impfung trägt der Tierhalter.

Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (z.B. Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht anstecken.

Für den Menschen ist die BT nicht gefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Milch erkrankter Tiere ist für den Menschen ungefährlich, allerdings dürfen das Fleisch und die Milch erkrankter Tiere nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden

Land hilft bei der Impfung gegen Blauzungenkrankheit

 In Rheinland-Pfalz ist seit Mai 2016 die Impfung gegen BTV 4 und 8 aufgrund der BT Vorkommen in Nachbarländern genehmigt und empfohlen. Im Mai 2019 sind die letzten Fälle der Blauzungenkrankheit (BT) in Deutschland aufgetreten.

Nachdem die Blauzungenkrankheit im Dezember 2018 in Baden-Württemberg sowie im Januar und November 2019 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ausgebrochen ist, werden die Impfungen gegen BTV 4 und BTV 8 in Rheinland-Pfalz ab dem 11. November 2019 finanziell gefördert.
Mit welchen Schwierigkeiten und finanziellen Einbußen dies vor allem bei der Kälbervermarktung verbunden ist, haben die meisten viehhaltenden Betriebe bereits leidvoll erfahren. Die Impfung gegen BT ist die einzige Möglichkeit, seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestand sicher gegen die Erkrankung, wenn sie dann wieder auftritt, zu schützen.

Auch der Handel von Tieren aus dem Restriktionsgebiet heraus ist von der Impfung abhängig. Ab dem 11. November 2019 gibt es eine finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse zur BT-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen.

Geimpft werden kann sowohl gegen BT-Typ 8 als auch gegen Typ 4.

Der Zuschuss ist unabhängig davon, ob es sich um Erstimpfungen oder Nachimpfungen handelt. Allerdings können keine Impfungen rückwirkend bezuschusst werden.

Damit die Impfungen für die Verwaltungen nachvollziehbar sind und eine Abrechnung mit den Tierärzten erfolgen kann, müssen sie in HIT dokumentiert werden. Die Abrechnung wird dann durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz durchgeführt. Detaillierte Informationen, auch zu beihilferechtlichen Fragen, gehen aus einer Förderrichtlinie hervor, die das Land aktuell erlassen hat.

Wie wird die Beihilfe beantragt?

Der Tierhalter muss nur ein Formular für seine(n) Impftierärztin/ Impftierarzt unterschreiben, damit diese(r) den Beihilfeantrag für ihn stellen darf. Die Beihilfe darf nach Vorschriften der EU ohnehin nur an die Tierarztpraxis ausgezahlt werden. Die Praxis kann dann den zu erwartenden Beihilfebetrag sofort von der Rechnung abziehen oder nach Erhalt an den Tierhalter zurückerstatten. Zahlungsvoraussetzungen sind noch, dass die Impfungen ins HI-Tier eingetragen werden und dass die Tierseuchenkassenbeiträge bezahlt sind. Die Antragstellung erfolgt durch die Tierarztpraxis auf einfache Art und Weise über eine Internetplattform.