Kennzeichnung und Registrierung von Tieren
Tierseuchen werden insbesondere über den Tierverkehr weiterverbreitet. Die Kreisverwaltung ist beim Auftreten von staatlich zu bekämpfenden Tierseuchen auf eine ständig auf dem neuesten Stand befindliche Datenbank angewiesen, in der sämtliche Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Angaben zu den gehaltenen Tierarten, den Tierzahlen und den Standorten der Tiere erfasst sind.
Durch Rechtsverordnungen sind die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögel und Bienen sowie in bestimmten Fällen von Fischen zur Anzeige bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Es müssen die im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsart und der Standort bezogen auf die jeweilige Tierart gemeldet werden sowie auch größere Veränderungen (Betriebsaufgabe, Bestandsreduzierung beziehungsweise -aufstockung ). Hierzu kann der nebenstehende Vordruck "Anzeige einer Tierhaltung" heruntergeladen werden.
Zur Ermittlung des Seuchenverlauf ist die Einzeltierkennzeichnung von großem Vorteil. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kennzeichnungspflicht für Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Pferde eingeführt.