Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Schweine sind nach der Viehverkehrsverordnung im Ursprungsbestand vom Tierhalter spätestens zum Zeitpunkt des Absetzens mit weißen runden Bestandsohrmarken zu kennzeichnen. Die Ohrmarken können nur über den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V. (LKV), Riegelgrube 15-17, 55543 Bad Kreuznach (Tel. 0671-88 60 20) bezogen werden. Die Schweine behalten diese Ohrmarken ein Leben lang, bei Übergang in eine andere Haltung ist keine neue Kennzeichnung erforderlich.
Jede Übernahme von Schweinen, ob gekauft oder geschenkt, ist vom neuen Halter innerhalb von 7 Tagen an die Datenbank "Zentrale Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)" melden. Zu diesen Meldungen sind auch die Viehhandelsunternehmen und die Schlachtstätten verpflichtet. Für diese Meldungen gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden diese Meldungen per Meldekarten an den LKV weitergeleitet, der dann die Eintragungen in HIT vornimmt oder die Tierhalter melden diese Daten über Internet (der Zugangscode ist über den LKV zu bekommen) unmittelbar an HIT. Die Abgabe von Schweinen ist nicht zu melden.
Zusätzlich muss jeder Schweinehalter jährlich den am 1. Januar vorhandenen Tierbestand melden (sogenannte Stichtagsmeldung). Auch dies ist entweder über die Meldekarten an den LKV oder unmittelbar über Internet an HIT möglich.
Die Schweinehaltung ist in einem ständig auf neuestem Stand gehaltenen Bestandsregister zu dokumentieren. In diesem sind jeder Zugang mit Datum, Zahl der Tiere, deren Kennzeichnung und Name und Anschrift des Vorbesitzers und im Falle des Abgangs das Datum, Zahl der Tiere und Name und Anschrift des Übernehmers anzugeben.
Zusammenfassend heißt dies, dass jeder der Schweine hält jeden Zugang und die jährlichen Stichtagsmeldungen in HIT zu melden und ein Bestandsregister zu führen hat.
Diese Vorschriften gelten für alle Schweinehalter, unabhängig vom Haltungszweck und von der Zahl der gehaltenen Schweine. Auch diejenigen Hobbyhalter, die ihre Schweine ausschließlich wie ein Haustier halten und nicht schlachten oder abgeben wollen, müssen dem nachkommen.