Haustürgeschäfte
Haustürgeschäfte sind nicht ohne Risiko, denn immer wieder versuchen unseriöse Verkäufer oder betrügerische Vertreter ihre Kunden über den Vertragsabschluss zu täuschen oder Verträge sogar zu verfälschen. Die Palette der Haustürgeschäfte reicht vom Abschluss eines Zeitschriftenabonnements, Verträge über Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung bis zur Entgegennahme unbestellter Zusendungen.
Schutz vor unüberlegten Käufen oder Vertragsabschlüssen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Einräumung eines Widerrufrechts. Binnen zwei Wochen können die Käufer bei Haustürgeschäften ihre Kauferklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am sichersten geht dies per Einschreiben mit Rückschein.
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, wenn ein Bagatellgeschäft (bis zu 40 €) vorliegt oder wenn die Erklärung notariell beurkundet wurde. Bei Mitgliederwerbung für Vereine gilt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Wichtig für die Widerrufsfrist sind das Datum des Kaufvertrags und die Belehrung über das Widerrufsrecht.
Tipps
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht von Mitleid erregenden Sprüchen beeindrucken oder verwirren.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“, mündliche Absprachen unwirksam.
- Verträge über umfangreiche Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung sollten Sie nicht an der Haustür abschließen, sondern stets Angebote mehrerer Handwerksbetriebe einholen.
- Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auf das korrekte Datum.
- Bezahlen Sie keine Rechnungen für unbestellte Abonnements. Lassen Sie sich die Forderung erläutern und belegen.
- Unverlangt zugesandte geringwertige Ware, z. B. Postkarten, muss weder bezahlt noch aufbewahrt oder gar zurückgeschickt werden.
Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie im Internet: www.polizei-beratung.de.