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Viele ältere oder allein stehende Menschen freuen sich über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung, Geschenke. Alles für ein paar Euro. Doch mit einem Ausflug haben solche Einladungen mit der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung nichts zu tun. Denn auf diesen Kaffeefahrten geht es nur um das Geschäft. Den Teilnehmern sollen meist Betten, Decken, Kochtöpfe und andere Erzeugnisse verkauft werden. Nach polizeilicher Erfahrung sind diese Angebote regelmäßig teurer als im Fachhandel und dazu oft minderwertiger. Dem gut geschulten Verkaufspersonal gelingt es immer wieder, einige Ausflügler zur Unterschrift unter Kaufverträge zu bewegen.

Finanzielle Verpflichtungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Schutz vor solchen unüberlegten Käufen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Einräumung eines Widerrufsrechts. Binnen zwei Wochen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Am sichersten geht dies per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist für den Widerruf beginnt erst zu laufen, sobald dem Kunden eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Frist kommt es nur auf das Absenddatum an. Wer auf Werbeveranstaltungen kauft, sollte deshalb auf das Datum des Kaufvertrages und die Belehrung über das Widerrufsrecht achten. Fehlt eine Belehrung oder ist sie unvollständig, kann der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

Tipps

  • Fühlen Sie sich auf Kaffeefahrten niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. Die Unkosten sind im Fahrpreis bereits enthalten.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie reine Formsache und mündliche Absprachen nur selten auch beweisbar.
  • Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auf das korrekte Datum.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten in das Ausland, wenn die Kaffeefahrt vom Verkäufer zu dem Zweck veranstaltet wurde, den Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bewegen.