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Wer Opfer ist, darf nicht Opfer bleiben. Als Opfer einer Straftat haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, aktiv für Ihre Rechte einzutreten sowie Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ihre Polizei berät und unterstützt Sie gerne. Doch nur wenn die Straftat bei Polizei und Justiz bekannt wird, besteht die Chance, den oder die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Und nur so wird es möglich, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und andere Menschen vor weiteren Straftaten zu schützen.

Beispiel: Opfer einer Raubstraftats

Die Raubstraftaten werden in verschiedene kriminologische Erscheinungsformen unterteilt: Raub auf Geld- und Werttransporte, Raub auf Zahlstellen und Geschäfte, Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen, Handtaschenraub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Raub aus Wohnungen. Der Straftatenanteil der Raubdelikte gemessen an der Gesamtzahl aller erfassten Straftaten lag im Jahr 2004 bei ca. 1 %.

Allen Raubdelikten ist gemeinsam, dass der Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzt, um in den Besitz der Beute zu gelangen. Insbesondere der Straßen- und Handtaschenraub sind Delikte, die ganz wesentlich zum Bedrohtheitsgefühl im öffentlichen Raum und zur Angst vor Verbrechen in der Bevölkerung beitragen.

Eine bestimmte Arbeitsweise gibt es beim Straßenraub nicht. Vorwiegend männliche Einzeltäter unter 21 Jahren greifen oftmals einzelne, körperlich unterlegene Opfer an, wie z. B. ältere Personen oder Personen, die wegen ihres alkoholisierten Zustandes nur eingeschränkt reaktionsfähig sind. Bei jugendlichen Tätern ist das Handeln innerhalb einer Gruppe typisch, wobei vorwiegend gleichaltrige Opfer angegriffen und ausgeraubt werden. In dieser Altersklasse geht es oft nicht um eine Bereicherung, sondern die Motive sind Dominanzverhalten, Langeweile oder Nachahmung.

Der Gebrauch von Waffen (relativ selten) und Gegenständen ist bei einigen Tätern eingeplant, um erwarteten oder tatsächlichen Widerstand zu überwinden. Der Straßenraub ist die häufigste Form bei den Raubdelikten und ein typisches Großstadtdelikt.

Bezeichnend für den Handtaschenraub ist das überraschende Wegnehmen bzw. Wegreißen einer Handtasche oder eines ähnlichen Gebrauchsgegenstandes ohne weitergehende Auseinandersetzung mit dem Opfer. Der Täter setzt die eigene Körperkraft unter Ausnutzung des Überraschungsmoments beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren mit dem Motorrad, Fahrrad oder Inlineskatern ein. Während beim Handtaschenraub die Täter vorwiegend männliche Kinder und Jugendliche sind, sind die Opfer fast ausschließlich ältere Frauen. Bevorzugte Tatörtlichkeiten sind Stadtrandanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe und Nebenstraßen. Die Tatausführung erfolgt häufig nach Einbruch der Dunkelheit.

Praktische Hinweise

In vielen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. In finanziellen Notlagen haben Sie nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt ihr zuständiges Amtsgericht), unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch der WEISSE RING die finanziellen Aufwendungen.

Ihr Anwalt hat das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anwesend zu sein. Ebenso darf eine Vertrauensperson zugegen sein, wenn dadurch der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird. Die Betreuung der Opfer gehört zu den Aufgaben der polizeilichen Prävention bzw. jedes Polizeibeamten (Opferschutz). In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei so genannte Opferschutzbeauftragte zur Seite. Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten dieser polizeilichen Ratgeber erhalten Sie über die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.

So lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren

Sind Sie durch einen Raubüberfall verletzt worden, dann sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.

So sichern Sie sich Ihren Schadensersatz / Ihr Schmerzensgeld

Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten oder Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden. Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

So können Sie sich als Opferzeuge unterstützen lassen

In einem Ermittlungsverfahren sind Sie als Opfer einer Straftat immer zugleich auch Zeuge: nämlich so genannter "Opferzeuge". Zur Betreuung von Opferzeugen sind weit reichende Möglichkeiten geschaffen worden, wie zum Beispiel die Zeugenbegleitung durch Rechtsreferendare oder ehrenamtliche Helfer bei der Verhandlung. Um besonders schutzbedürftigen Zeugen eine erneute, psychisch stark belastende Konfrontation mit dem Täter zu ersparen, kann die Vernehmung auf Video aufgezeichnet und später vor Gericht abgespielt werden. Ebenso ist der Ausschluss der Öffentlichkeit unter Umständen möglich.

So bewältigen Sie Ihre Opfersituation

Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter! Die Erfahrung, Opfer von Kriminalität geworden zu sein, ist für den einen zutiefst erschütternd, der andere wird leichter damit fertig. Die persönlichen Strategien, mit denen Menschen diese Erfahrungen verarbeiten, sind sehr unterschiedlich. Es gibt dafür keine Patentrezepte. Scheuen Sie sich nicht, sich gegebenenfalls an Fachleute zu wenden. Diese können Ihnen professionelle Hilfe bei der Bewältigung des Erlebten bieten.

Ein erster Schritt kann ein Anruf bei einer Hilfsorganisation, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern oder einer anderen Hilfeeinrichtung in Ihrer Stadt sein.

Wenn Sie Opfer eines Raubes geworden sind:

  • Sprechen Sie mit Angehörigen oder Freunden über das Erlebte.
  • Suchen Sie im Bedarfsfall professionelle psychologische Unterstützung.
  • Versuchen Sie, in der Zeit nach dem Überfall (Stunden/Tage) nicht allein zu sein.
  • Nutzen Sie die regionalen Netzwerke mit professionellen Einrichtungen der Opferhilfe.
  • Besuchen Sie einen Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurs. Kurse dieser Art werden inzwischen in nahezu jeder Stadt – oft auch mit Unterstützung der Polizei – angeboten. Es gibt zudem spezielle Angebote für Seniorinnen und Senioren.

Die opferorientierte Prävention richtet sich an die gesamte Bevölkerung, da letztlich jeder Opfer eines Raubes auf öffentlichen Wegen Straßen und Plätzen werden kann.

Sie als Bürger können sich nicht in jedem Fall schützen. Sie können jedoch Ihr eigenes Risiko vermindern, indem Sie die Ratschläge der Polizei befolgen.

So lassen Sie Ihre EC- oder Kredit-Geldkarte sperren

Eine entwendete Geldkarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen.

Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.

Handy weg? Handeln Sie rasch!

Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.

Sind Sie sich sicher, bestohlen worden zu sein? Dann sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Für die Fahndung nach Ihrem Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer können Sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# feststellen. Notieren Sie die Nummer in Ihren Unterlagen.