Körperverletzung
Obgleich die Gewaltkriminalität nur einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität ausmacht, spielt sie in der Berichterstattung der Medien und in Diskussionen stets eine große Rolle. Insbesondere deshalb, weil Gewalterfahrungen von den Opfern häufig als schwer wiegende Eingriffe in ihre Persönlichkeit erlebt werden, die – neben körperlichen Verletzungen – auch Ängste oder gar erhebliche traumatische Beeinträchtigungen auslösen können.
Zu den Gewaltdelikten zählen nicht nur Raub und raubähnliche Delikte, sondern auch Körperverletzungsdelikte. Geschütztes Rechtsgut bei der Körperverletzung ist das körperliche Wohl des Menschen, das sowohl durch körperliche wie auch durch seelische Einwirkungen zu Schaden kommen kann.
Wie praktisch bei allen Delikten ist bei der Körperverletzung nicht hinreichend bekannt, wie viele Straftaten tatsächlich begangen werden. Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung, aber auch bei der fahrlässigen Körperverletzung dürfte die Dunkelziffer enorm hoch sein.
Gerade im Bereich der „häuslichen Gewalt“ sind Frauen und Kinder sehr häufig als Opfer betroffen, wobei in den seltensten Fällen eine Strafanzeige erfolgt.
Eine Erklärung für die hohe Aufklärungsquote von über 80 % im Bereich der Körperverletzungsdelikte dürfte darin zu finden sein, dass sich Täter und Opfer bei der Tatausführung in offener Konfrontation gegenüberstehen.
In der Statistik tauchen zumeist männliche erwachsene Täter auf – eine Aussage, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen dürfte. Die von Kindern und Jugendlichen begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen werden erst mit zunehmenden Alter als Straftat empfunden und dann auch angezeigt.
Etwa ein Viertel der Straftaten werden unter Alkoholeinwirkung begangen. Regelmäßige Tatorte für Körperverletzungsdelikte sind die Straße, Gaststätten und Wohnungen.
Für die Tatausführung, vor allem bei der leichten Form der Körperverletzung, ist immer noch der Schlag mit der Hand oder der Faust kennzeichnend.