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Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die Erlangung eines Vermögensvorteiles durch die Täuschung anderer, beispielsweise durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen. Die "Nepper", "Schlepper" und "Bauerfänger", wie Zeitgenossen dieser Kategorie im Volksmund heißen, gehen zumeist mit großer Raffinesse zu Werke und richten häufig beträchtlichen Schaden an. So vielfältig wie die Erscheinungsformen des Betruges sind auch die Schauplätze und Gelegenheiten, bei denen es zu "Unregelmäßigkeiten" kommen kann. Neben dem "Tatort Haustür" treten Betrugsfälle dabei vor allem immer wieder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wohnraum sowie der Fälschung und dem Missbrauch von Zahlungsmitteln auf.

Anlagebetrug

Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, Einlass in die Wohnung zu finden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten. Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.

Geldfälschungen

Echter Geldschein oder plumpe Fälschung? Immer wieder werden "Blüten" von Geldscheinen in Umlauf gebracht, die den echten Banknoten auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen. Falschgeld kann überall angeboten werden: Zum Beispiel an der Haustür, im Gedränge an der Kaufhauskasse oder am Fahrkartenschalter.

Der wichtigste Komplize vieler Geldbetrüger ist die Leichtgläubigkeit ihrer Opfer. Und Opfer werden kann tatsächlich jeder. Deshalb ist es buchstäblich bare Münze wert, rechtzeitig seinen Blick zu schärfen. Denken Sie daran: Manche "Blüten" können Sie richtig teuer zu stehen kommen. Denn wenn Sie Falschgeld entgegennehmen und dies zu spät bemerken, haben Sie gleich den doppelten Schaden: Sie bekommen keine Entschädigung und machen sich - wenn Sie das Falschgeld weitergeben - überdies sogar noch strafbar.

Viele Täter reagieren auf die Entwicklungen des Technikmarktes erstaunlich flexibel. Die meisten Farbkopierer sind inzwischen mit Codierungssystemen ausgerüstet, mit dem sich eine Farbkopie dem jeweiligen Kopierer genau zuordnen lässt. Deshalb weichen immer mehr Täter bei der Herstellung ihrer "Blüten" auf die Hilfe eines Computer-Scanners aus.

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Scheck- und Kreditkartenbetrug

Keine Frage: Es macht Spaß, "einfach mit seinem guten Namen" zu bezahlen. Gerne nehmen deshalb heute immer mehr Menschen die Gelegenheit wahr, bargeldlos zu bezahlen. Alleine in Deutschland sind ca. 114 Millionen Debit- und Kreditkarten ausgegeben. Die Zahlungskarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine erhebliche Rolle und gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie als Alternative zum Bargeld bequem und sicher als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, weltweit an über 820.000 Geldausgabeautomaten Bargeld mittels ec-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.

Die starke Verbreitung und vor allem auch die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus. Dabei wird es ihnen heute oftmals leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen. Des weiteren werden durch die Täterseite immer wieder neue Vorgehensweisen (z.B. das sog. “Skimming“: Vorsatzgeräte am Karteneinzugsschacht von Geldautomaten oder Türöffnern und Miniaturkamera) entwickelt, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen.

Mangels alternativer Zahlungsmittel ist das Einkaufen übers Internet mit einem besonderen Risiko verbunden. Hotelreservierungen, vor allem aber Transaktionen übers Netz bleiben riskant, weil es bis heute keine digitale, fälschungssichere Unterschrift und damit auch keine Identitätskontrolle gibt. Ob der Auftraggeber auch wirklich der Karteninhaber ist, bleibt offen. Das bedeutet: Jeder, der Ihre Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer kennt (seit Ende 2001 ist ggf. auch noch eine Kartenprüfnummer erforderlich, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt, aber nicht im Magnetstreifen gespeichert ist) , kann über Ihre Karte Waren und Dienstleistungen im "Netz" ordern.