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Am 1. Januar 2016 ist das Landestransparenzgesetz, das sowohl das Landesumweltinformations- als auch das Landesinformationsfreiheitsgesetz ablöst, in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern (§ 1 Abs. 1 LTranspG).

Das Handeln der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist seit langem von Offenheit und Transparenz geprägt. Eine Vielzahl von Informationen stellt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich den interessierten Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt zur Verfügung. So hält der Internetauftritt neben allgemeinen Informationen zum Landkreis und zur Verwaltung zahlreiche statistische Informationen, Geobasisdaten, Informationen zur Verwaltungsorganisation und –gliederung sowie das Kreisrecht zur Einsicht bereit. Auch öffentliche Ausschreibungen und Bekanntmachungen können online eingesehen werden. Daneben bietet die Verwaltung mit dem Rats- und Bürgerinformationsnetz (RUBIN) bereits seit dem Jahr 2001 die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe an, indem die Gremiensitzungen und -entscheidungen völlig transparent nachvollzogen werden können.

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, um auf die vielfältigen und allgemein zugänglichen Informationen zurückzugreifen. Sollten Sie die erhofften Informationen nicht auf Anhieb finden, verwenden Sie hilfsweise das Suchformular der Internetseite.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Kreisverwaltung zu wenden. Richten Sie Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag hierzu bitte formlos an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Fachbereich 01 – Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit
- Beauftragter für Informationsfreiheit -
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich