Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Menschen mit Behinderungen berühren. Gegenüber den Organen des Landkreises kann sich der Beirat äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises betroffen sind.

Ziel seiner Bemühungen und Aufgaben ist stets, eine gemeindenahe und integrierte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu erreichen. Er versteht sich als Motor und gibt Impulse für eine aktive Behindertenpolitik, unterstützt die bestehenden Interessengruppen für Menschen mit Behinderungen und nimmt Stellung zu grundsätzlichen und strukturellen Fragestellungen, die für die Menschen mit Behinderungen von Belang sind. So regt der Beirat zum Beispiel Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Lebensraum an.

Es ist ein wichtiges Anliegen, die vielfältigen Interessen, Anregungen, Hinweise und Impulse der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, zu erfahren, denn die Handlungsempfehlungen und Vorschläge sollen sich an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientieren.