Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau 

Stallpflicht im Landkreis Bernkastel-Wittlich besteht weiterhin


Bis auf Weiteres erfolgt keine Aufhebung der Allgemeinverfügung.

Das größte Risiko geht von dem infizierten Kranichen oder deren Hinterlassenschaften aus!

Der Vogelzug ist noch nicht abgeschlossen und wir gehen immer noch von einem Vogelzug mit kranken, Virus ausscheidenden Kranichen aus.

Wenn die Aufhebung der Stallpflicht erfolgt, wird darüber in der Presse und auf der Internetseite der Kreisverwaltung berichtet.